Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. in einem Bericht an den Grossen Rat darzulegen, ob und in welchen Situationen die Unterbringung(en)
von Asylsuchenden im Kanton Bern und insbesondere in Aarwangen menschenunwürdige oder ge-
sundheitsschädigende (Betreuungs-)Zustände hatten oder haben
2. im Bericht die Betreuungsunterschiede (quantitativ und qualitativ) und deren individuelle Kosten der
diversen Settings der verschiedenen Betreuungsorganisationen im Kanton Bern im Bereich der Asylunterkünfte darzulegen
3. dem Grossen Rat diejenigen Massnahmen aufzuzeigen, die er in seiner Verantwortung gegenüber
den Betreibenden (z. B. durch sein Controlling) wahrnahm oder künftig wahrzunehmen gedenkt
Begründung:
«Der Kanton Bern soll der ORS Service AG den Auftrag für die Führung der Rückkehrzentren entziehen.»
Das fordern 2500 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einer Petition, die sich an den Regierungsrat und die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates richtet. Die Bittschrift war nach dem Corona-Ausbruch im Rückkehrzentrum Aarwangen lanciert worden. Die Betreiber hätten die Gesundheit der Menschen nicht geschützt, kritisieren die Urheber.
Insbesondere in der Region Oberaargau häuften sich seit Herbst 2020 die Klagen über die Betreiberin der Asylunterkunft in Aarwangen. Waschmaschinen zur Aufrechterhaltung der Hygiene seien defekt und würden nicht repariert. Die Quarantäne und Isolation Corona-betroffener Bewohnenden müsse in Mehrbettzimmern über verschiedene Familien hinweg abgesessen werden. Die Ansteckungszahlen seien auch daher sehr hoch gewesen. Teilweise mussten Schulkinder anscheinend in diesen Quarantäne- und Isolationssettings auch noch dem Fernunterricht beiwohnen. Generell beklagen die Volksschulen seit dem Übergang des Betriebs zum Beispiel in Aarwangen von der Heilsarmee-Flüchtlingshilfe auf die ORS Service AG einen eklatant wahrnehmbaren Rückgang an Betreuungsqualität der Kinder und Jugendlichen.
Insgesamt stellen sich daher Fragen zur Eignung und Befähigung der obgenannten Betreiberfirma bzw.
zum Genügen des kantonalen Auftrags an Betreiberfirmen angesichts der Klagen, wie auch betreffend
den Umstand, ob die ökonomischen Zuschlagskriterien des Kantons Bern in der Ausschreibung hier effektiv die anscheinend grossen, qualitativen Mängel rechtfertigen können.
Begründung der Dringlichkeit: Sollte sich erweisen, dass unhaltbare Zustände herrschen, sind diese dringlich zu bereinigen.