Der Regierungsrat wird beauftragt, den Bundesrat aufzufordern, mehr bedrohte Menschen, die aus Afghanistan fliehen, aufzunehmen und sämtliche Massnahmen zu ergreifen, die er im Rahmen der humanitären Tradition der Schweiz für sinnvoll erachtet.
Begründung:
Die humanitäre Tradition der Schweiz ist Teil ihrer Identität und etwas, auf das sie stolz sein kann. Angesichts der aktuellen dramatischen Situation in Afghanistan kann die Schweiz nicht tatenlos zusehen und muss ihre Verantwortung wahrnehmen. Sie muss mehr tun, um den Afghaninnen und Afghanen zu helfen, deren Überleben durch die Krise bedroht ist.
Die Einnahme von Kabul durch die Taliban am vergangenen 15. August ist eine Katastrophe. Mit dem Abzug der NATO-Truppen ist die Macht in die Hände religiöser Extremisten mit ultra-autoritären Praktiken gefallen.
Diese Situation führt zu einer grossen humanitären Krise, über die in den Medien ausführlich berichtet wird. Frauen sind besonders gefährdet, ebenso wie diejenigen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Die neue Regierung könnte die Burka-Pflicht für Frauen wieder einführen und Frauen von Bildung, Arbeit sowie vom sozialen und politischen Leben ausschliessen. Zahlreiche Demonstrationen für die Rechte der Frauen wurden blutig niedergeschlagen.
Die Sicherheitslage im Land ist schon seit langem schwierig, aber seit der Krise hat sie sich noch weiter
verschlechtert. Neben der Brutalität der Taliban kommt das Chaos auch terroristischen Organisationen zugute, wie der Anschlag auf den Flughafen von Kabul am 26. August gezeigt hat. Als Reaktion darauf forderte ein US-Drohnenangriff am 30. August zehn zivile Opfer, darunter sieben Kinder.
Die Zivilbevölkerung ist wieder einmal das erste Opfer des politischen Umbruchs, und es ist verständlich, dass Familien versuchen, das Land zu verlassen, bis sich die Lage wieder stabilisiert hat. Nach Schätzungen der UNO könnte die Krise weitere 500 000 Menschen ins Exil treiben. Bundesbern hat deshalb die Ausschaffungen nach Afghanistan ausgesetzt, will aber nur noch etwas mehr als 200 humanitäre Visa gewähren.
Es ist unsere Pflicht, mehr zu tun und die Aufnahmebedingungen für Menschen, die aus Afghanistan fliehen, zu verbessern. Dazu gehören die vorläufige Aufnahme von Personen, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, die erleichterte Gewährung von humanitären Visa und Familiennachzügen sowie die Erhöhung der Schweizer Beteiligung an den Resettlement-Programmen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR).
Nach dem Vorbild der Vorstösse anderer Kantonsparlamente (GE, ZH) oder des Kantons Jura soll das
Parlament des Kantons Bern den Bundesrat auffordern, aktiver zu werden und seine Verantwortung wahrzunehmen.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der humanitären Lage in Afghanistan erfordert ein rasches Handeln.