Aufstockung des Pflegepersonals in Alters- und Pflegeheimen

Das Gesundheitspersonal in den Alters und Pflegeheimen ist durch die CovidKrise einer aus-
serordentlichen Belastung und vor allem Mehraufwendungen durch die Einhaltung der Schutz-
massnahmen ausgesetzt. Zusätzlich sind die Betreuenden gefordert, den Bewohnerinnen und
Bewohnern, insbesondere diejenigen, die infolge einer Infektion in Quarantäne gehen müssen,
eine angemessene Betreuung in der Isolation zu gewähren.


Die Arbeitsbelastung war und ist in den Pflegeinstitutionen enorm. Das Pflegepersonal ist vieler-
orts am Anschlag. Erkrankungen und Jobwechsel wegen den konstant hohen Arbeitsbelastungen
sind bekannt und wissenschaftlich belegt. Die Arbeitsbedingungen müssen dringend verbessert
werden und damit sich die Überbelastungen in der Pflege reduzieren.


Um die professionelle und sachgerechte Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Be
wohner sicherzustellen und vor allem den für die Schutzmassnahmen erhöhten Personalbedarf
sicherzustellen, ist das Personal im Richtstellenplan aufzustocken und die entsprechende Finan-
zierung sicherzustellen. Dafür sind die Mindestanforderungen betreffend Stellenbedarf für Pflege
und Betreuung zu erhöhen.

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in
stationären Einrichtungen für Betagte (sGS 381.19) legt den Stellenbedarf für Pflege und
Betreuung fest. Ist die Regierung bereit, während dieser ausserordentlichen Situation, den
minimalen Stellenbedarf in Alters und Pflegeheimen zu erhöhen?

2. Ist ganz generell vorgesehen, den Stellenbedarf für Pflege und Betreuung einer Überprüfung
zu unterziehen?

3. Wie viele Betriebe haben die Mindestvorgaben beim Stellenbedarf für Pflege und Betreuung
seit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2018 nicht eingehalten oder nicht einhalten kön-
nen?
4. Welche Konsequenzen werden eingeleitet, wenn eine Institution den Richtstellenplan nicht
einhält oder nicht einhalten kann?
5. Wie stellt sich die Regierung vor, längerfristig die Arbeitsbedingungen in Alters und Pflege-
heimen mit allgemeinverbindlichen Rahmenbedingungen für das Personal zu verbessern?»


Erstunterzeicher:in

SP Fraktion St. Gallen

Ersteinreichung

1. Dezember 2020

Einreichungskanton

St. Gallen

Einreichegemeinde

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  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
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In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.

Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
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Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

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