Mit dem Antrag auf dringliche Behandlung gemäss AB §20 Abs. 2 Wirtschaftlich trifft die Corona–Krise die Haushalte unterschiedlich. Die Konjunkturforschungsstelle der ETH konstatiert in einer aktuellen Studie eine zunehmende Ungleichheit: Rund ein Drittel der Haushalte mit Einkommen unter Fr. 4‚000, die vor der Krise einer Erwerbsarbeit nachgingen, wurden im Verlauf der Krise arbeitslos oder mussten Kurzarbeitsgeld beziehen. http://(https://kof.ethz.ch/news-und-veranstaltungen/medien/medienmitteilungen/2021/02/corona-krise-verschaerft-ungleichheit-in-der-schweiz.html) Haushalte mit Haushaltseinkommen von unter Fr. 4‚000 verzeichneten ein Einkommensminus von 20 Prozent. Die höhere Kurzarbeitsentschädigung von 80 bis 100% rückwirkend auf 1. Dezember 2020 lässt die Einkommenslücke aus dem ersten Lockdown bestehen. Die Studie zeigt gleichzeitig auf, dass sich die Einkommen während der zweiten Welle zwar etwas erholt haben, nicht aber für die Haushalte mit einem Einkommen unter Fr. 4‚000. Diese vermelden über alle Wellen hinweg eine Einbusse von 20%. Einkommenseinbussen bringen die Haushaltsbudgets von Niedriglöhner*innen ans Limit. Es gibt neben der Kurzarbeit im Niedriglohnsektor zwei weitere Effekte, die zu Einkommenseinbussen führen: Menschen mit mehreren Jobs, die einen davon verlieren. Menschen, die ihre Festanstellung verlieren, am gleichen Arbeitsplatz aber auf Abruf im Stundenlohn arbeiten. Dies gibt es aufgrund der Corona–Krise auch in Basel–Stadt vermehrt.
Während die Ersparnisse der Haushalte mit tiefen Einkommen deutlich gesunken sind, stiegen sie bei der Hälfte der Haushalte mit den höchsten Einkommen. Rund 39 Prozent der Personen mit einem monatlichen Haushaltseinkommen von weniger als Fr. 4‚000 gaben darüber hinaus an, auf ihre Ersparnisse zurückgegriffen zu haben, um laufende Ausgaben zu decken, so die ETH Studie weiter. Die Konsequenz davon ist, dass sich viele dieser Menschen trotz massiv angepasstem Lebensstandard verschulden (vgl. KOF–Studie). Bleibt langfristig eine Einkommensbusse von 20% bestehen, kann eine Neuberechnung der Sozialleistungen und damit eine höhere Unterstützung beantragt werden. Diese gilt jedoch nicht rückwirkend. Beantragende der geforderten Corona–Härtefallmassnahmen sollen aber aktic darauf aufmerksam gemacht werden. Die Krise trifft die Menschen mit tiefen Einkommen also doppelt: Neben einer Einkommenseinbusse nahmen gleichzeitig die Ersparnisse ab, wohingegen Menschen mit höheren Einkommen, die Sparquote aufgrund niedriger Ausgaben gar erhöhen konnten. Um die akute Not dieser Menschen zu lindern, fordern die Unterzeichnenden deshalb die Auszahlung einer einmaligen Corona–Härtefall–Unterstützung für alle Personen und Haushalte, die zwischen 2019 und 2020 aufgrund der Corona–Pandemie eine Einkommenseinbusse von mindestens 5 Prozent nachweisen können und unter die Kriterien der Prämienverbilligung
(https://www.asb.bs.ch/dam/jcr:eec1e6b0-3081-4323-8e91- ec2d7d47e54f/PV%20Beitragstabelle%20Berechnungsbeispiel%202020.pdf) fallen.
Der Unterstützungsbeitrag soll zwei Mal dem Monatsbeitrag gemäss der Kategorien der Prämienverbilligung für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder oder mindestens Fr. 500 entsprechen.