Die Regierung muss die Eckwerte für die Berechnung der ordentlichen Prämienverbilligung (IPV)
jährlich so festlegen, dass das zur Verfügung stehende IPV–Volumen möglichst genau erreicht
wird. Im Jahr 2020 wurde nicht nur das budgetierte Prämienvolumen um 17 Mio. Franken unter-
schritten, auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestvolumen wurde unterschritten. Für das
Jahr 2021 zeichnet sich eine noch deutlichere Unterschreitung des Budgets und des gesetzlichen
Mindestvolumens ab. Die Regierung will Verbesserungen erst für das Jahr 2022 beschliessen.
Die Situation ist insbesondere vor dem Hintergrund der im Rahmen der Steuerreform beschlosse-
nen Verbesserungen bei der IPV stossend, ist das Prämienverbilligungsvolumen per 2020 doch
um 12 Mio. Franken erhöht worden. Die zu Verfügung stehenden Mittel werden nicht eingesetzt –
zum Nachteil der Menschen im Kanton St.Gallen, die mit wenig Einkommen auskommen müs-
sen. Wegen der Corona–Pandemie verfügen viele Familien und Haushalte aktuell über noch we-
niger Einkommen. Diese besondere Situation erfordert ein rasches Handeln.
Um das Budget 2021 besser einzuhalten, könnte die Regierung beispielsweise die Belastungs-
grenzen senken, den Vermögensanteil, der bei der Berechnung des für die ordentliche IPV mass-
gebenden Einkommens berücksichtigt wird, senken oder den Kinderabzug erhöhen. So könnten
Familien und Einzelpersonen von den hohen Krankenkassenprämien entlastet werden.
Die Regierung wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen über die Prämienverbilligung 2021
anzupassen, damit das zur Verfügung stehende IPV–Volumen möglichst genau erreicht wird.