Einführung einer subjektorientierten Subvention für punktuelle Entlastungsangebote im Pflege- und Betreuungsbereich für pflegebedürftige Menschen, die noch zu Hause leben, Antrag auf Fristerstreckung

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine kreditschaffende Weisung vorzulegen, die
die Einrichtung einer subjektorientieren Subvention für punktuelle Entlastungsangebote im Pflege- und Betreuungsbereich für pflegebedürftige Menschen vorsieht, die noch zu Hause leben.
Die Subventionen sollen die Nutzung solcher Angebote fördern und damit Betroffene stärken
sowie die Personen aus dem nahen Umfeld entlasten, die diese Pflege und Betreuung üblicherweise wahrnehmen.
Der Anspruch auf die Beiträge soll nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der unterstützungsbedürftigen Menschen festgelegt werden. Zudem sollen die Beiträge nur für die Nutzung
von Angeboten ausgerichtet werden, die die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllen und über
einen entsprechenden Leistungsauftrag der Stadt verfügen und nicht bereits über andere Finanzierungsquellen erschlossen sind. Die Details sollen in einer Verordnung geregelt werden. Die
Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung kann hier als Beispiel dienen.

Begründung:
Die neue Altersstrategie der Stadt Zürich zielt darauf ab, zukünftig mehr Menschen im Alter das
Wohnen zu Hause zu ermöglichen. Dies entspricht in vielen Fällen dem Wunsch der älteren
Bevölkerung und macht auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen grundsätzlich Sinn. Oft
können ältere, kranke oder behinderte Menschen aber nur dank der Unterstützung aus ihrem
nahen Umfeld weiterhin zu Hause wohnen. Wer einen Menschen in seinem nahen Umfeld unterstützt, betreut und/oder pflegt, leistet damit eine wichtige, aber anstrengende Arbeit.
Insgesamt leisten Freiwillige schweizweit rund 64 Mio. Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen. Der Wert dieser Arbeit beträgt 3,5 Mia. Franken. Viele der Freiwilligen kommen dabei an ihre Grenzen, emotional, körperlich und auch finanziell. Es besteht die Gefahr, dass sie selbst erkranken oder ihre Überforderung in Vernachlässigung oder Gewalt gegen die Unterstützungsbedürftigen umschlägt. Hier sind dringend Massnahmen erforderlich, dies hat auch das BAG erkannt und mit dem Aktionsplan für betreuende und pflegende Angehörige Massnahmen getroffen.
Eine wesentliche Rolle spielen dabei punktuelle, entlastende Pflege- und Betreuungsangebote
für pflegebedürftige Menschen, die noch zu Hause leben. Eine in der Stadt Zürich gut verfügbare und gern genutzte Möglichkeit ist zum Beispiel der Besuch eines Tageszentrums.
Dort können pflegebedürftige Menschen Kräfte aufbauen, Kontakte knüpfen und werden mit spezifischen Angeboten darin unterstützt, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern. Dies entlastet das Betreuungsnetz und dient dem Ziel, das Wohnen zu Hause solange wie möglich zu unterstützen.
Nach wie vor scheitert die Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten aber oft an den finanziellen Mitteln, weil die Kosten von punktuellen Entlastungsmöglichkeiten (ambulant oder stationär) im Gegensatz zu einem ständigen stationären Aufenthalt vollumfänglich durch die Betroffenen selbst bezahlt werden müssen und auch durch die Ergänzungsleistungen nur zum Teil gedeckt werden können.
Dies führt zur unsinnigen Situation, dass das Leben zu Hause in Kombination mit einer punktuellen Nutzung von Pflege- und Betreuungsangeboten aufgrund von finanziellen Fehlanreizen verunmöglicht wird, obwohl es insgesamt deutlich günstiger wäre als ein voll stationärer Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegezentrum. Die geforderte Subvention dieser Angebote soll hier Abhilfe schaffen und das selbstbestimmte und eigenständige Leben bei guter Betreuung gewährleisten.

Erstunterzeicher:in

Marion Schmid (SP) Corina Ursprung (FDP)

Ersteinreichung

4. Dezember 2019

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

Zürich
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