Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Weisung vorzulegen, welche die Grundlagen schafft, um den Grundbedarf in der Sozialhilfe so zu erhöhen, dass Einzelpersonen pro
Monat mindestens Fr. 100 mehr erhalten. Ziel ist, dass der Grundbedarf mittelfristig auch
schweizweit über eine Anpassung der SKOS-Richtlinien erhöht wird. Dabei soll die Stadt Zürich
als Pilotgemeinde vorangehen und die Wirkung der Erhöhung evaluieren.
Begründung:
Die SKOS erarbeitet als Fachverband die Richtlinien für Sozialhilfe in Zusammenarbeit
mit den Kantonen. In einer Studie im Auftrag der SKoS hat das Büro BASS die Konsequenzen einer von verschiedenen Kantonen geforderten Absenkung des Grundbedarfs untersucht. Die im Januar präsentierten Ergebnisse zeigen, dass eine Absenkung auf keinen Fall umgesetzt werden darf. Bereits der aktuell geltende Grundbedarf ist zu tief und reicht nicht wirklich aus, um eine menschenwürdige Existenz zu sichern und am gesellschaftlichen Leben partizipieren zu können. Eine Anhebung des Grundbedarfs wäre dringend angezeigt. Speziell wichtig ist das in der teuren Stadt Zürich.
Für die Berechnung des Grundbedarfs werden die Daten der einkommensschwächsten 10% der Haushalte ausgewertet. Nur die Ausgaben für lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen werden berücksichtigt ohne Auto und Ferien. Die statistisch ermittelten Ausgaben zur Existenzsicherung liegen bei monatlich Fr. 1 ‚082 für eine Einzelperson. Die Aufwendungen sind damit deutlich höher als der aktuelle SKOS Grundbedarf von Fr. 986.
Die Stadt Zürich soll als Pilotgemeinde ab 1.1.2020 vorangehen und die Wirkung der Massnahme in Weiterführung der oben genannten Studie evaluieren mit Fokus auf Partizipation in der Gesellschaft.