Heute hat knapp ein Viertel der städtischen Bevölkerung von Luzern keine Möglichkeit, bei politischen Fragen mitzuentscheiden, weil sie nicht im Besitze des schweizerischen Bürgerrechtes sind, obwohl viele dieser Personen hier zur Welt gekommen sind. Damit stellt sich eine zentrale Frage des liberalen, demokratisch organisierten Staatswesens: Wie rechtfertigt sich der Ausschluss von politischen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die zwar nicht unbedingt hier geboren sind (oft allerdings auch das), aber seit vielen Jahren hier leben, Steuern bezahlen, arbeiten und die Stadt mitgestalten?
Gerade für hier aufgewachsene Jugendliche und junge Erwachsene ohne Elternteil mit Schweizer Bürgerrecht ist oft frustrierend, dass sie, anders als ihre schweizerischen Alterskolleginnen und
-kollegen, von den politischen Rechten ausgeschlossen sind. Sobald sie dann ein Einbürgerungsgesuch einreichen wollen, erfahren sie, dass sie dafür insgesamt ungefähr 3’000 Franken bezahlen müssten. Diese Summe haben nur die wenigsten von ihnen zur Verfügung. Damit wird diesen hier meist sehr gut integrierten Menschen stark erschwert oder gar verunmöglicht, politische Mitverantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen. Mit einer Reduktion dieses finanziellen Hindernisses erhielten viele junge Menschen die Möglichkeit, sich auch rechtlich in der Stadt Luzern zu verankern und mit ihrem Engagement zur Stärkung des politischen (und militärischen) Milizsystems beizutragen.
Der Stadtrat wird deshalb aufgefordert
- für Kinder, die im Gesuch eines Elternteils einbezogen sind,
- für Jugendliche
- und für junge Erwachsene, die bei Einreichung des Gesuchs jünger als 25 Jahre sind
auf die Erhebung einer Einbürgerungsgebühr zu verzichten.Die entsprechenden rechtlichen Änderungen sind dem Grossen Stadtrat vorzulegen.