Ersatzabgabe zur Kompensation von Neuversiegelungen durch unversiegelte Flächen in der Stadt Bern

Die Beschaffenheit von Böden auf dem Gebiet der Stadt Bern ist relevant fürs Mikroklima und für
die Erhaltung der Biodiversität bedeutend. Unversiegelte Böden können Wasser speichern und
begrünte Flächen kühlen die Umgebung. Funktionsfähige Böden tragen einen wichtigen Teil zur
Vermeidung von Hitzestaus im urbanen Raum bei und gehören damit zu den wichtigsten Mass-
nahmen für die Klimaresilienz von Städten. Ausserdem bieten unversiegelte Böden Lebensraum
für Pflanzen und Tiere und bilden wichtige Vernetzungselemente zwischen naturnahen Lebens-
räumen.

In der Stadt Bern betragen die öffentlichen versiegelten Flächen, in der Verantwortung und gemäss
Auskunft des Tiefbauamts auf dem Basisnetz Strassen 272’000 m2, auf Quartierstrassen 1’821’000
m2 und auf Trottoirs: 787’000 m2.

Im Jahr 2011 liess Stadtgrün Bern (SGB) vom Geoinformationsdienst die befestigten und unbefes-
tigten Flächen auf dem Stadtgebiet berechnen. Die versiegelte Fläche (Siedlungsgebiet ohne Wald
und Landwirtschaftsfläche) entsprach dabei 51%. Im Jahr 2020 ergab dieselbe Berechnung einen
Anteil von rund 55%, also einen Zuwachs von um die 4%.

Im Herbst 2021 werden die Kennzahlen zu den naturnahen Lebensräumen aus der neuen Kartie-
rung neu gerechnet sowie Perimeter und Berechnungsweise überprüft.

Gemäss Auskunft von SGB sind die Zahlen von 2011 und 2020 noch nicht direkt vergleichbar, da
sich der Perimeter des Siedlungsgebietes verändert hat. Die Auswertung ist noch in Bearbeitung.
Gleichwohl ist bereits heute eine klare Tendenz in Richtung Zunahme versiegelter Fläche zu er-
kennen. Unabhängig von der Berechnungsweise steigt die Fläche versiegelter Böden in der Stadt
Bern an. Dieser Anstieg steht in Konflikt mit Ziel 1.3 des Biodiversitätskonzepts der Stadt Bern:
«Der Anteil unversiegelter Flächen, bezogen auf den heutigen Perimeter städtischer Siedlungsflä-
che, bleibt gleich gross. Heute beträgt dieser Anteil rund 50%.»


Aus diesem Grund wird der Gemeinderat beauftragt dafür zu sorgen,

1. dass für sämtliche auf dem Stadtgebiet neu versiegelten Flächen, die in der Verantwortung der
Stadt liegen, eine zu definierende Ersatzabgabe erhoben wird.

2. dass im Rahmen der laufenden «Bauordnungsrevision Paket II» Bestimmungen vorgesehen
werden, damit die Pflicht zur Ersatzabgabe bei versiegelten Flächen auch für private Grundei-
gentümer bzw. Bauträger zum Tragen kommt.

3. dass die Ersatzabgabe in einen Fonds (Verantwortung SGB/TVS) einbezahlt wird, der aus-
schliesslich zur Finanzierung von Klimaanpassungsmassnahmen und zur Förderung der Bio-
diversität zur Verfügung steht. Damit sollen Investitionen und Unterhalt finanziert werden zur
Umsetzung von Entsiegelung, Verbesserung von Baumstandorten, Förderung der Biodiversität
und zusätzlicher Begrünung.

4. dass für eine klimaresiliente und lebenswerte Stadt die strategische Entsiegelung von Böden
ebenfalls in den Katalog der Klimaanpassungsmassnahmen der Energie und Klimastrategie
aufgenommen wird («Erweiterter Handlungsplan Klima» Punkt 8u). In die geplante Entwicklung
der Methodik sollen lokale Messungen für die Erhebung des Mikroklimas und die entsprechen-
de Kartografierung (Heatmaps) ebenfalls einfliessen.

5. dass der Anteil unversiegelter Fläche von rund 50 % (Ziel 1.3 des Biodiversitätskonzepts der
Stadt Bern) bis 2030 erreicht wird.
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Inhalt der Motion betrifft die zurzeit laufende Revision der Bauordnung (SRB Nr. 2021-177 vom
6. Mai 2021). Um die Ziele des Biodiversitätskonzepts bis 2030 zu erreichen und entscheidende
Schritte für die Klimaziele 2035 vorzunehmen, müssen entsprechende Massnahmen umgehend
eingeleitet werden.
 

Erstunterzeicher:in

Daniel Rauch, Timur Akçasayar, Halua Pinto de Magalhães

Ersteinreichung

9. Dezember 2021

Einreichungskanton

Bern

Einreichegemeinde

Bern
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