Kosten- und gebührenfreie Nutzung der kantonalen Sport- und Bewegungsanlagen für die organisierten Basler Sportvereine

Gemäss dem Sportamt Basel-Stadt (ED, Jugend, Familie und Sport Zahlen 2017, S. 13) sind in unserem Kanton über 31’000 Menschen Mitglied (10’300 Frauen, 20’700 Männer) in einem der 286 organsierten Sportvereine und betreiben aktiv, teilweise wettkampfmässig, Sport. Der Dachverband Sport Basel listet auf seiner Homepage (http://www.sportbasel.ch) 62 Mitgliederverbände mit insgesamt gar über 45’000 Sportlerinnen und Sportlern auf.
Der Vereinssport zeichnet sich durch ein sehr hohes ehrenamtliches Engagement aus, ohne das die
Sportlandschaft in der Schweiz – und auch in unserem Kanton – nicht deren Bedeutung und Wirkung zukommen würde. Dabei strahlt die Tätigkeit der Sportvereine weit über die Kernzielsetzung „Sport- und Bewegungsaktivität für unsere Gesellschaft“ hinaus. Der Vereinssport weist Schnittstellen zu zahlreichen anderen Handlungsfeldern (Gesundheit, Bildung, soziale Kohäsion, Volkswirtschaft und Tourismus) auf und beeinflusst diese positiv, wie das im Oktober 2016 vom Bundesrat verabschiedete Breitensportkonzept Bund aufzeigt.
So führt das Konzept aus, wie Sport und Bewegung zur Lebensqualität der Menschen beiträgt und einen
wesentlichen Beitrag an die physische, psychische, kognitive und soziale Entwicklung leistet und zur
Persönlichkeitsentwicklung beiträgt. Sport und Bewegung schaffe Kontaktmöglichkeiten, vermittele
Gemeinschaftsgefühl, solidarisches Handeln und soziales Engagement.
„Sportvereine bieten ihren Mitgliedern einen Rahmen, in dem sportliche und organisatorische Kompetenzen als Übungsleitende oder in Vorstandsfunktionen gelernt werden können.“ (Studie Sportvereine Schweiz, S. 37, Lamprecht, M., Fischer, A. & Stamm, H.P. 2011). „Vor allem Jugendliche können für die Freiwilligenarbeit gewonnen werden, was der Erfüllung grundlegender gesellschaftlicher Anliegen dient. Dies trägt ebenso zu einer stärkeren sozialen Kohäsion bei wie der Umstand, dass sich zahlreiche Sportvereine im Kinder- und Jugendbereich mit grossem Aufwand engagieren. Nebst spezifischen Sportfertigkeiten vermitteln sie auch gesellschaftliche Werte und Normen wie Fairplay, Toleranz, Zusammenarbeit, Leistungsbereitschaft, Wettkampfgeist, Disziplin sowie Umgang mit Siegen und Niederlagen. Der Sportverein nimmt so wichtige Sozialisationsaufgaben wahr.“ (VBS, Breitensportkonzept Bund, S. 14, 2016).
Dem Grundsatz „Sport für alle“ kommt demnach eine grosse Bedeutung zu und es muss im Interesse unseres Kantons sein, mit seinen Mitteln die Zugänglichkeit zum Sport zu fördern. Darauf zielt diese Motion ab. Ein wesentlicher Kostenfaktor der hiesigen Sportvereine stellen die Kosten und Gebühren für die Nutzung der kantonalen Sportanlagen dar, die ein Vereinsbudget erheblich belasten und sich damit auch auf die Mitgliederbeiträge niederschlagen. Eine Kosten- und Gebührenbefreiung für die ordentliche Nutzung der kantonalen Sport- und Bewegungsanlagen für die Basler Sportvereine käme somit einer Direktförderung der Sportentwicklung in unserem Kanton gleich und würde zudem die ehrenamtliche Arbeit und die oben aufgeführten Wirkungsfaktoren des Sports auf unsere Gesellschaft anerkennen. Die Sportstadt Basel kann so ihrem selbstgegebenen Label wieder glaubwürdig gerecht werden. Die Motionäre fordern deshalb vom Regierungsrat innerhalb eines Jahres:
a. Dem Grossen Rat eine Änderung des kantonalen Sportgesetzes vorzulegen, die vorsieht, die organsierten Basler Sportvereine von den Kosten bzw. Gebühren für die Nutzung unserer kantonalen Sport- und Bewegungsanlagen zu befreien.
b. Ausserordentliche Kosten und Sonderleistungen, wie z.B. Sonderreinigung, Sachschäden,
Zusatzaufwendungen, sollen weiterhin durch die Sportvereine getragen werden.

Erstunterzeicher:in

Gander Thomas

Ersteinreichung

18. Februar 2019

Einreichungskanton

Basel-Stadt

Einreichegemeinde

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