Stadt und Kanton sind sich einig: Die negativen Folgen gewerblicher Kurzzeitvermietungen durch kommerzielle Anbieter sind zu bekämpfen. Der Kanton hat in diesem Zusammenhang seine Hausaufgaben gemacht, nun müsste die Stadt nachziehen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Vorstösse auf Lösungen gedrängt; der Stadtrat hat in seinen Antworten jeweils betont, er sei sich der Problematik bewusst. Geschehen ist in der öffentlichen Wahrnehmung bislang aber noch nichts – trotz überwiesener Motion 264 («Professionelles Airbnb: agieren statt reagieren») und überwiesenem Auftrag im Rahmen des B+A 13/2020 (Teilrevision der Bau- und Zonenordnung).
Sobald das Reisen nach dem pandemiebedingten Einbruch von Tourismus und Geschäftsreisen wieder uneingeschränkt möglich ist, wird die Nachfrage nach Airbnb-Wohnungen und Business Apartments erneut zunehmen. Um der Verdrängung der hiesigen Bevölkerung aus ihren Wohnungen entgegenzuwirken, muss die Umnutzung von Wohnungen oder ganzer Liegenschaften für professionelle Kurzzeitvermietungen planungsrechtlich gestoppt werden. In mehreren europäischen Tourismusdestinationen wie auch in Genf sind die Behörden zum Schluss gekommen, dass sich zu diesem Zweck ein jährliches 90-Tage-Vermietungsmaximum am besten eignet.
Der Stadtrat wird deshalb aufgefordert, das Bau- und Zonenreglement anzupassen, damit kommerzielle Kurzzeitvermietungen von Wohnraum an Dritte auf 90 Logiernächte pro Kalenderjahr beschränkt werden. Davon ausgenommen sein können die Tourismus- und die Landwirtschaftszone. Eine angemessene Kontrolle muss dabei gewährleistet sein. Für bestehende Angebote ist eine verhältnismässige Übergangsfrist vorzusehen.