Seit dem 2. Juni 2023 beträgt der Referenzzinssatz 1.5%. Dies wirkt sich selbstredend auf die Höhe der Mieten aus. Somit ist es umso wichtiger, dass bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Diese sind die beste Altersvorsorge und die wichtigste Massnahme zur Entlastung von Familien. Es ist zurzeit unklar, wie die kantonale Situation in Bezug auf den gemeinnützigen Wohnungsbau aussieht. Das Kantonsparlament wird deswegen aufgefordert, nachfolgende Fragen diesbezüglich zu beantworten:
Bestandesaufnahme Bedarf Wohnen im Alter
- Wieviele über 65-jährige haben aktuell im Kanton keine für sie angepasste Wohnsituation?
- Wieviel wird der Wohnraum-Mehrbedarf bei gestiegener Anzahl älterer Menschen in fünf Jahren sein?
Potential gemeinnütziger Wohnungsbau
- Was kann mit Einwirkung auf Planungswerke (Richtpläne, Ortsplanungen) für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau erreicht werden?
- Braucht es für den Kanton, allenfalls auch für die grossen Gemeinden, Zielsetzungen für die Erhöhung des Anteils gemeinnütziger Wohnungsbau?
- Braucht der Kanton ein Wohnraumförderungsgesetz mit Subventionsmöglichkeiten?
- Gibt es im Kanton Wohnbauparzellen, die von der Öffentlichkeit im Baurecht an Wohnbauträgerschaften abgegeben werden könnten?
- Gibt es im Kanton Wohnbaugenossenschaften, die sich erweitern wollen?
- Gibt es bestehende Wohnbauten, die sich eigenen würden, um von einer gemeinnützigen Trägerschaft gekauft zu werden?
- Sind im Kanton grössere Wohnbauprojekte in Vorbereitung, bei denen beispielsweise die Integration von Genossenschaftswohnungen realistisch wäre?
Begründung
Am 1. Juni 2023 kommunizierte das Bundesamt für Wohnungswesen, dass der Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent steigen wird. Dies beträgt eine Steigung von 0.25 Prozentpunkten über dem letztmals publizierten Satz. Diese Erhöhung wird sich auf die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz auswirken und in Konsequenz zu höheren Mieten führen. Dieser Umstand in Kombination mit der sowieso bereits geschwächten Kaufkraft führt zu einer enormen Belastung für die Bevölkerung, welche ihre hohen Lebenskosten kaum mehr zu decken vermag. Somit ist es umso wichtiger, etwas gegen die steigenden Mieten zu unternehmen. Eine Massnahme stellt dabei der gemeinnützige Wohnungsbau dar. Gemeinnützige Wohnbauträger halten sich an das gesetzliche Gebot der Kostenmiete und der Renditefreiheit. Darum sind Genossenschaftswohnungen auf Dauer im Durchschnitt um einen Viertel billiger als Wohnungen von kommerziellen, renditeorientierten Wohnbauträgern. Umso wichtiger ist nun, die Situation in den Kantonen zu evaluieren und feststellen zu können, wo Potenzial für gemeinnützigen Wohnungsbau besteht.