Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ab bestandenem Precheck im Rahmen des Anerkennungsverfahrens des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) angestellt werden und arbeiten können.
Begründung :
Laut Art. 11 des Gesundheitsberufegesetzes (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/16/de) braucht eine Berufsausübungsbewilligung (BAB), wer in eigener fachlicher Verantwortung als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin tätig ist. Die Auslegung des Begriffs «eigene fachliche Verantwortung» wird nach wie vor kantonal unterschiedlich interpretiert. Im Kanton Solothurn gilt eine strikte Interpretation, wonach zur Sicherheit der Patienten und Patientinnen jede und jeder, welcher Hand an eine Person legt, zusätzlich zur SRK-Anerkennung eines Bachelordiploms einer anerkannten Fachhochschule eine kantonale Bewilligung braucht.
Um das Arbeitsvolumen bewältigen zu können und die Patienten und Patientinnen betreuen zu können, welche auf Anmeldung eines Arztes oder einer Ärztin zur Physiotherapie kommen, ist die Branche seit Jahren auf ausländische Berufskollegen und Berufskolleginnen angewiesen. Heute sind 2/3 der zu anerkennenden Diplome beim SRK ausländische.
Die Umsetzung der Zulassungsverfahren im Kanton Solothurn ergibt faktisch ein Berufsverbot für Mitarbeitende im SRK-Anerkennungsverfahren, da sie mit der neuen Regelung erst über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen, wenn sie eine BAB haben. Sehr viele dieser Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen müssen ein Berufspraktikum (3-12 Monate) in der Schweiz absolvieren. Dass Praxen solche Praktika ermöglichen, ohne dass die Leistungen abgerechnet werden dürfen, ist illusorisch. Schliesslich handelt es sich hier nicht um Studierende, sondern um voll ausgebildete Berufsleute, mit – aus Schweizer Sicht – einem Manko in einem fachlichen Bereich.
Zudem dauern die SRK-Verfahren auch für jene (wenige) Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sehr lange, von welchen kein Berufspraktikum verlangt wird. Realistischerweise muss mit einer Dauer von rund einem Jahr gerechnet werden, da z.B. ein Kurs in wissenschaftlichem Arbeiten besucht und eine Arbeit eingereicht werden muss, andere müssen eine B2-Sprachprüfung ablegen. Ohne diese Mitarbeitenden können wir die ambulante Versorgung von Patienten und Patientinnen im Kanton Solothurn nicht aufrechterhalten. Als einer von vielen Gründen soll nur die gesundheitspolitische Strategie ambulant vor stationär genannt werden. Das führt zu einem grösseren Kundenaufkommen in den ambulanten Praxen.