Seit der Einführung des Frauenstimmrechts vor 50 Jahren hat die Schweiz in der
Gleichstellung viele Fortschritte gemacht. Ende April hat der Bundesrat eine nationale
Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Sie konzentriert sich auf vier zentrale Themen:
die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie, die Prävention von Gewalt und die Bekämpfung von Diskriminierung.1
In Basel–Stadt sind die Aufgaben des zuständigen Departements im Einführungsgesetz zum
Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (EG GIG, 140.100) geregelt (§§
22–23). Zur Erfüllung dieses Auftrags sind in der Ausführungsverordnung (SG 153.400) die
Aufgaben der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der
Gleichstellungskommission konkretisiert. Die aktuelle Verordnung datiert auf den 1. Oktober
2012. Sie hat die Verordnung betreffend das Gleichstellungsbüro und den Frauenrat Basel–
Stadt vom 11. Juni 1991 ersetzt.
In den vergangenen Jahren wurden vom Grossen Rat verschiedene Vorstösse für
Gleichstellung und gegen Diskriminierung an die Regierung überwiesen. Die eingereichten
Vorstösse sind im Themenspektrum breit: Anzüge Bertschi (17.5022), Wyss (19.5239) und
Brandenburger (20.5334) und Petition P425 (20.5437) fokussieren die LGBTIQ–Thematik,
Anzüge Amacher/Gölgeli (20.5362) und Heer (20.5360) die Care–Arbeit, Interpellation Wenk
(19.5173) und schriftliche Anfrage Wüest–Rudin (18.5244) betreffen Männer– und
Bubenthemen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Dass Gleichstellung in allen
Lebensbereichen, Lebensphasen und Lebenssituationen eine anspruchsvolle
Querschnittsaufgabe ist und unterschiedliches Wissen in vielen verschiedenen Themen
erfordert, schreibt der Regierungsrat in der Beantwortung der Interpellation Sieber betreffend
Fokus der kantonalen Gleichstellungs–Arbeit (21.5032).
Die Virulenz der Thematik Gleichstellung macht die Dringlichkeit der Weiterentwicklung der
kantonalen Gleichstellungs–Arbeit deutlich. Die aktuellen Forderungen zeigen auf, wie divers
die Handlungsfelder sind. Sie sprechen nicht nur eine Ausweitung des Fokus auf genannte
Themen an, sie betreffen darüber hinaus neben dem Präsidialdepartement, das heute für
Gleichstellung zuständig ist, in der eine oder anderen Form auch alle anderen
Departemente. Es ist zudem anzunehmen, dass die heute überwiesenen Vorstösse die
angezeigten Handlungsfelder nicht abschliessend abdecken.
Damit die kantonale Gleichstellungs–Arbeit nachvollziehbar bleibt und nachhaltig den sich
wandelnden Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, soll sie umfassend, zielführend,
transparent und nachvollziehbar weiterentwickelt und umgesetzt werden.
Darum fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf, eine kantonale Gleichstellungsstrategie 2030 zu erarbeiten und innerhalb zwei Jahren
vorzulegen,
– heute bestehende Handlungsfelder und Handlungsfelder der bereits überwiesenen
Vorstösse sollen berücksichtigt werden, zusätzliche Handlungsfelder und Synergien
mitthemenverwandten Fachstellen sollen initial erörtert und ergänzt werden,
– dazu sollen besonders auch bestehende zivilgesellschaftlich engagierte Institutionen
angehört und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden,
– anhand von wissenschaftlich, zivilgesellschaftlich und politisch nachvollziehbaren
Zielen in den jeweiligen Handlungsfeldern sollen überprüfbare Massnahmen zu
ausgewiesenen Budgets je Handlungsfeld festlegt werden,
– die Gleichstellungsstrategie soll transparent machen, wie sie Wirkung erzielt,
– eine Übersicht soll die Handlungsfelder und deren Gewichtung mittels Budgets
transparent darlegen, es sollen sämtliche Handlungsfelder und Massnahmen in allen
Departementen in diese Übersicht einfliessen,
– die Ergebnisse sollen im Jahresbericht nachvollziehbar publiziert werden,
– Strategie, Massnahmen und Wirkung sollen in geeigneten Zeitabständen überprüft und
wo nötig sollen Handlungsfelder und Massnahmen begründet justiert werden.