Der Klimawandel fordert die dringende Handlungsbereitschaft auf allen Ebenen, in der Gesell-
schaft und in der Wirtschaft; die Politik hat die notwendigen Weichen zu stellen. Der Bundesrat
hat sein Klimaziel definiert: Netto–Null bis ins Jahr 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der
Gebäudebereich schon deutlich früher bei Netto–Null sein. Das Bewusstsein, dass gehandelt wer-
den muss, hat sich in den vergangenen Monaten bei einem grossen Teil der Bevölkerung durch-
gesetzt. Jedoch stehen diesem Bewusstsein im Gebäudebereich die Investitionskosten für den
Ersatz von fossilen Heizsystemen und für die Gewinnung erneuerbarer Energien entgegen. Um
ein entsprechendes Handeln zu bewirken, kann der Kanton eingreifen, indem er sich mit Einmal-
beiträgen an den Investitionen beteiligt und damit den Umstieg auf klimaschonende Techniken
deutlich beschleunigt. Im Gebäudebereich und darüber hinaus in allen Bereichen, in denen Ener-
gie verbraucht wird, sind gezielte Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs gefordert.
Bis anhin war die Förderung bescheidener Natur – angesichts der drohenden Folgen der Klima-
katastrophe weit zu bescheiden. Es braucht den Willen und die finanziellen Mittel, um wirklich
vorwärts zu machen.
Mit der Motion wird die Einführung eines Fonds mit einem Volumen von 100 Mio. Franken gefor-
dert. Aus diesem können jährliche Tranchen entnommen werden. Geäufnet werden soll der
Fonds aus dem besonderen Eigenkapital. Dieses weist aktuell einen Bestand von 264,4 Mio.
Franken auf. Das besondere Eigenkapital ist für besondere Situationen eingerichtet. Nach
Art. 46bis des Staatsverwaltungsgesetzes (sGS 140.1) kann im Rahmen von planmässigen Vor-
gaben darauf zugegriffen werden. Der Kantonsrat entscheidet über die Möglichkeiten des Zugriffs
durch einen allgemein verbindlichen Beschluss. Mit einem einfachen Kantonsratsbeschluss kann
die Verwendung des besonderen Eigenkapitals erweitert werden.
Der Kanton hat mit einer Eigenkapitalbasis (besonderes Eigenkapital und freies Eigenkapital) von
über 1 Mia. Franken eine solide Grundlage. Ein Bezug aus dem besonderen Eigenkapital für die
Beschleunigung des Umstiegs in die neue Welt des wirksamen Klimaschutzes drängt sich auf.
Die Regierung wird beauftragt, einen Energiefonds mit einem Volumen von 100 Mio. Franken zu
schaffen. Der Fonds wird aus Mitteln des besonderen Eigenkapitals geäufnet.
Die Mittel werden verwendet für:
– den Ersatz von fossilen Heizanlagen durch klimaneutrale Anlagen,
– die Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie
– gezielte Massnahmen zur Energieverbrauchsreduktion.»