Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
1. Es ist ein Gesetz zu erlassen, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zum Zweck hat und sie vor Armut trotz Erwerbstätigkeit schützt. Ein gesetzlicher
Mindestlohn soll es allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihren Lebensunterhalt
zu angemessenen Bedingungen durch ihre Arbeit zu bestreiten.
2. Der Mindestlohn beträgt 23 Franken pro Arbeitsstunde und wird jährlich dem Mittel zwischen der Jahresteuerung und der Nominallohnentwicklung angepasst.
3. Die Sozialpartner erhalten eine Frist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes, um die Lohnbe-
stimmungen der Gesamtarbeitsverträge an die Mindestlohnbestimmungen anzupassen.
4. Der Mindestlohn gilt im Grundsatz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausnahmen sind
möglich u. a. für befristete Praktika, Jugendliche unter 18 Jahren, Lernende usw.
Begründung:
Am 13. Juni 2021 hat Basel-Stadt einen kantonalen Mindestlohn beschlossen. Neu gilt in Basel-Stadt ein
Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde. Damit wurde der Gegenvorschlag zu einer Initiative angenom-
men, die 23 Franken verlangt hatte. Damit gibt es bereits in fünf Kantonen einen gesetzlichen Mindestlohn: Kantone Neuenburg, Jura (je 20 Franken), Genf (23 Franken), Tessin (19 Franken + schrittweise Erhöhung) und Basel-Stadt (21 Franken). Die Mindestlöhne in Neuenburg und im Jura wurden auf Basis der Richtlinien für die Ergänzungsleistungen (EL) ermittelt. Diese gehen von dem aus, was ein erwachsener Mensch braucht, um über der Armutsgrenze leben zu können.
Mindestlöhne sorgen für faire Löhne und sind ein wichtiges Mittel gegen Lohndumping. Wer Vollzeit arbeitet, verdient einen Lohn, der zu einem anständigen Leben reicht. Für Frauen sind Mindestlöhne besonders wichtig, da sie häufiger in Tieflohnbranchen arbeiten. Die Arbeitslosigkeit steigt wegen einem Mindestlohn nicht an. Im Gegenteil. Auf die Arbeitslosigkeit wirkt sich ein Mindestlohn positiv aus – im Kanton Neuenburg ist die Arbeitslosigkeit stärker zurückgegangen als anderorts (NZZ, 16. Februar 2019). Auch die Ausgaben für Sozialhilfe gingen 2018 in Neuenburg gegenüber dem Vorjahr zurück.