Der Regierungsrat ergreift Massnahmen gegen zu hohe Mietzinse bei Angebotsmieten und legt dem Grossen Rat die nötigen gesetzlichen Anpassungen vor.
Begründung:
In seiner Antwort auf die Interpellation 045-2021 «Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat gegen zu hohe Mietpreise?» bestätigt der Regierungsrat eine Differenz zwischen Bestands- und Angebotsmieten.
In manchen Gemeinden fallen die Mietzinse für Wohnungen, die zur Vermietung ausgeschrieben sind,
deutlich höher aus als die Bestandsmieten. Der Markt funktioniert bei den Angebotsmieten offensichtlich nicht. Ein Handlungsbedarf ist klar gegeben.
Neben dem nationalen Mietrecht hat der Gesetzgeber auch auf kantonaler und kommunaler Ebene Spielraum, um dem überhitzten Mietwohnungsmarkt entgegenzuwirken. So haben mehrere Gemeinden in Volksabstimmungen beschlossen, bei Um- oder Einzonungen gewisse Anteile ausschliesslich gemeinnützigen Wohnbauträgern zu übergeben. Diese Praxis wurde unterdessen vom Bundesgericht gestützt und könnte dementsprechend auf kantonaler Ebene ausgeweitet werden. Weiter würde eine kantonale Vorschrift für mehr Transparenz bei den Vormieten helfen, ungerechtfertigte Erhöhungen von Angebotsmieten zu verhindern. Zudem kann der Kanton Gemeinden mit einer überdurchschnittlich tiefen Leerwohnungsziffer unterstützen, indem er diesen ein Vorkaufsrecht bei kantonalen Liegenschaften gewährt.