Der Gemeinderat wird aufgefordert zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit Trans*-Organisationen
umfassende Massnahmen zur Gleichstellung und Sicherung der Grundrechte von trans* Personen
erarbeitet und im Rahmen des Aktionsplans zur Gleichstellung von Mann und Frau integriert und
umgesetzt werden können.
Begründung
Trans* meint die Tatsache, dass bei einer Person die selbsterlebte Geschlechtsidentität nicht oder
nicht ausschliesslich mit dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht übereinstimmt. Neuere
Untersuchungen aus verschiedenen Ländern zeigen, dass ein halbes bis zwei Prozent der Bevöl-
kerung sich nicht (ausschliesslich) mit dem zugeschriebenen Geschlecht identifizieren.
Aufgrund des starren gesellschaftlichen und rechtlichen Zweigeschlechtersystems (Frau/Mann)
erleben trans* Menschen in vielen alltäglichen Bereichen Nachteile: von falscher Anrede über un-
passende Toiletten bis zu ungewollten Outings. Hierbei kommen Ausschlüssen, welche trans* Per-
sonen im Kontakt mit staatlichen Institutionen (Schulen, Altersheime, Ämter, staatliche Unterbrin-
gungen etc.) erleben, aufgrund ihres strukturellen Charakters eine besondere Bedeutung zu. Un-
tersuchungen zeigen, dass die Exklusion von trans* Personen gravierende soziale, juristische,
finanzielle und gesundheitliche Folgen für sie hat. Überdies stellt die staatliche Ungleichbehand-
lung von Personen aufgrund ihrer Geschlechts-Geschlechtsidentität eine Verletzung ihrer Grund-
rechte dar, wodurch diese Personen keinen Zugang zu essentiellen Ressourcen erhalten.
Dass solche Ausschlüsse auch in der Schweiz Realität sind, zeigt sich in Studien und allen Fach-
personen, die trans* Menschen begleiten. Auch die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich,
welche unter anderem seit 2013 den Auftrag zur Förderung der Gleichstellung von trans* Personen
in allen Lebensbereichen und in der Stadtverwaltung hat, hat in der Vergangenheit punktuell über
gewisse Aspekte dieser Stigmatisierungsdynamik informiert.
Um diesen gravierenden Problemen, mit welchen trans* Personen heute konfrontiert sind, begeg-
nen zu können, schlagen internationale Menschenrechtsgremien die Schaffung umfassender Akti-
onspläne vor. Erst ein solcher, umfassender Ansatz ermöglicht es, auf effiziente Weise trans*
Menschen gerecht zu werden. Unter der Leitung der Fachstelle für Gleichstellung und in Zusam-
menarbeit mit der Verwaltung und den wichtigen zivilgesellschaftlichen AkteurInnen sollen daher
Massnahmen zur Gleichstellung von trans* Personen erarbeitet und im Rahmen des Aktionsplans
für die Gleichstellung von Mann und Frau integriert und umgesetzt werden, Die Umsetzungsmass-
nahmen zur Sicherung der Grundrechte dieser Menschen sollen basierend auf bereits bestehen-
den Verwaltungsstrukturen vorgeschlagen werden. Hierbei ist im Sinne eines inklusiven Ansatzes
insbesondere auf eine Kooperation mit Trans*-Organisationen zu achten,
Viele besonders lebensnahe Verwaltungsbereiche, die auch mit trans* Menschen in Kontakt kom-
men, sind auf kommunaler Ebene angesiedelt. Daher ist angebracht, dass sich die Stadt Bern, in
der hunderte bis mehrere Tausend trans* Personen wohnen dürften, sich auf diesem Feld enga-
giert.