Das Finanzhaushaltsgesetz und seine Verordnung regeln die Bewirtschaftung der Immobilien. Eine besondere Rolle dabei hat Immobilien Basel–Stadt (IBS). In § 54 Abs. l lit. a der Finanzhaushaltverordnung ist festgelegt, dass die IBS mit dem Immobilien–Management eine Rendite erzielen muss. Dabei ist die „wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit„ zu berücksichtigen.
Dies hat bisher jedoch nicht dazu geführt, dass Liegenschaften nach gemeinnützigen Kriterien bzw. nach
Kostenfaktoren gebaut, vermietet oder verwaltet werden. Selbst bei den Liegenschaften des angekündigten Programms 1000+ wird von der Kostenmiete abgesehen. Dies widerspricht der mehrfach von der Stimmbevölkerung bestätigten Forderung nach mehr bezahlbarem Wohnen und der Umsetzung des Rechts auf Wohnen.
Deshalb fordern die Unterzeichnenden dieser Motion, dass das Finanzhaushaltgesetz und die
Finanzhaushaltverordnung so geändert werden, dass Immobilien im Besitz der Stadt (Einwohnergemeinde Basel) in der Regel gemäss gemeinnützigen Kriterien (Kostenmiete) gebaut, vermietet und verwaltet werden.