Der Regierungsrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen,
– mit welchen Massnahmen die Präventionsarbeit zur Bekämpfung weiblicher Genitalver-
stümmelung unter Einbezug der Migrationsgemeinschaften intensiviert und verstetigt wird;
– welche Organisationen/Institutionen (bspw. Spitäler) wie eingebunden werden;
– wie die entsprechenden Massnahmen koordiniert und in laufende Vorhaben und Projekte
(z. Bsp. in die Instanbul–Konvention) einbezogen werden;
– wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der relevanten Fachbereiche institutionalisiert
wird;
– welches die zentrale Anlaufstelle für die nachhaltige Bekämpfung weiblicher Genitalver-
stümmelung sein wird;
– welche Ressourcen dafür benötigt werden und
– wie die Massnahmen evaluiert werden
Begründung:
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwere Menschen– bzw. Kinderrechtsver-
letzung. Sie verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie das Recht
auf Gesundheit. Die Praktik stellt auch eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt und eine
Diskriminierung von Frauen und Mädchen dar.
2018 lebten in der Schweiz rund 22′500 von Genitalverstümmelung potentiell bedrohte oder
betroffene Mädchen und Frauen. In den Kantonen Zürich, Bern, Genf, Waadt, Aargau und
St. Gallen leben die meisten von Genitalverstümmelung betroffenen und gefährdeten Perso-
nen.
In seiner Antwort auf die Anfrage KR–NR. 21/2021 hat der Regierungsrat auf Antrag der Jus-
tiz und des Inneren dazu Stellung genommen, welche Massnahmen seit 2015 zum Schutz
vor weiblicher Genitalverstümmelung im Kanton Zürich umgesetzt worden sind oder sich
noch in Umsetzung befinden. Der Regierungsrat anerkennt darin auch, dass weiterer Hand-
lungsbedarf besteht, so beispielsweise betreffend Intensivierung der Präventionsarbeit, Koor-
dination der Massnahmen, Aufbau einer institutionalisierten und interdisziplinären Zusam-
menarbeit der relevanten Fachbereiche, Zusammenarbeit mit den betroffenen Migrationsge-
meinschaften, Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle.
Mit diesem Postulat soll sichergestellt werden, dass die Arbeiten zum Schutz vor weiblicher
Genitalverstümmelung so schnell wie möglich fortgesetzt werden und dem Kantonsrat über
deren Fortgang Bericht erstattet wird.