Der Regierungsrat wird beauftragt, eine möglichst rasche Realisierung folgender Massnahmen
auf den Verkehrsverbindungen zwischen den Gemeinden Sigriswil, Oberhofen, Hilterfingen und Thun zu prüfen und vorzunehmen: 1. Priorisierung des öffentlichen Verkehrs, so dass die Fahrpläne und die Anschlüsse auch in Stosszeiten wieder gewährleistet sind 2. Markieren und Erstellen eines durchgehenden Radstreifens stadteinwärts, damit eilige Rad-fahrende nicht auf den Aare-Quai ausweichen müssen 3. Verdichtung des ÖV-Angebots auf der Linie 24 (Oberhofen/Sigriswil−Schwanden) und auf der Linie 21 (10-Minuten-Takt zu Hauptverkehrszeiten) 4. Optimale Nutzung der vorhandenen Verkehrsflächen mit Hilfe von intelligenten Verkehrs-leitsystemen Begründung: Seit der Einführung des neuen Verkehrsregimes in Thun entstehen nicht mehr nur an schönen Wochenenden, sondern auch an Wochentagen in den Stosszeiten vom rechten Thunerseeufer stadteinwärts regelmässig Stausituationen. Diese sind nicht nur für den Autoverkehr ärgerlich und störend, sondern vor allem auch für den ÖV, der die Anschlüsse am Bahnhof Thun nicht mehr gewährleisten kann. Es ist offensichtlich, dass der Rückstau durch den Lauitorkreisel, bei dem die aus der Stadt kommenden Fahrzeuge Vortritt geniessen, und durch Verzögerungen im Kreisel beim neuen Parkhaus sowie beim Berntorkreisel entsteht. Die vom Kanton kommunizier-ten Sofortmassnahmen sind zu begrüssen. Doch bis zur Realisierung einer nachhaltigen, lang-
fristigen Lösung dieser Verkehrsprobleme wird noch viel Zeit vergehen. Kurz- und mittelfristig,
aber auch aus Gründen des Klimaschutzes, müssen jetzt erst einmal der öffentliche und der
Langsamverkehr so weit gefördert werden, dass die Leute am rechten Thunerseeufer eine
echte Alternative zum Privatauto haben. Durch eine Verlagerung vom Privatverkehr zum öffent-
lichen Verkehr und mit intelligenten Verkehrsleitsystemen müssen die bereits heute vorhande-
nen Verkehrsflächen optimal genutzt werden. Nur so kann die für alle unbefriedigende Ver-
kehrssituation zeitnah verbessert werden.
Begründung der Dringlichkeit: Die gegenwärtige Situation ist für Pendlerinnen und Pendler, für den Berufsverkehr und für Menschen, die auf den ÖV angewiesen sind, unzumutbar und muss möglichst rasch verbessert werden.