Postulat betreffend finanzielle Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Antrag

Der Gemeinderat wird gebeten zu prüfen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen jährlich wiederkehrenden Betrag von mindestens CHF 150’000.00 ins Budget aufzunehmen um mit einem Aktions- und Massnahmenplan die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen. Der Betrag soll in zusätzliche Massnahmen fliessen, während bestehende parallel weitergeführt werden. Der Gemeinderat soll periodisch überprüfen, ob der Betrag von CHF 150’000.00 ausreichend ist oder erhöht werden muss.

Begründung

Das Postulat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene wurde vom Stadtrat im Mai 2023 als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben. In der Stadtratsdebatte betonte die zuständige Gemeinderätin, dass sich der Gemeinderat gegenüber guten Ideen nicht verschliesse, dass Massnahmen aber teuer seien. Deshalb ist es nötig, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Auf nationaler und kantonaler Ebene werden bereits verschiedene Kampagnen und Aktionen geplant und umgesetzt. Damit diese bei der Bevölkerung gut verankert werden, ist ein koordiniertes Vorgehen sowie eine gute Umsetzung auf kommunaler Ebene nötig.

Die Istanbul-Konvention beruht auf den vier Säulen:

  1. Der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird vorgebeugt und die Gewalt wird vermindert (Gewaltprävention).
  2. Opfer von Gewalt erhalten angemessenen Schutz und Unterstützung (Gewaltschutz).
  3. Gewaltstraftaten werden verfolgt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen (Strafverfolgung).
  4. Die Umsetzung erfolgt umfassend und koordiniert auf allen föderalen Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft (Integrativer Ansatz).

Dringlicher Handlungsbedarf besteht Insbesondere bezüglich Massnahmen, welche die Säulen 1-3 abdecken. 

Beispiele von guten Ideen:

  • Durchführung und Finanzierung der Ausstellung «Stärker als Gewalt»[1] z.B. an Thuner Schulen in Zusammenarbeit mit der Kapo und der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, BIG (Säule 1).
  • Schulung von Schulsozialarbeitenden zur Umsetzung des Präventionsprojekts Herzsprung[2] an den Oberstufen (Säule 1).
  • Präventions- und Unterstützungsprojekte, die an Kinder und Jugendliche gerichtet sind, z.B. durch OKJA (Säulen 1 und 2).
  • Aufklärung zu (sexualisierter) Gewalt im Alter. Mindestens Hinweis auf Beratungs- und Unterstützungsstellen (VISTA und Opferhilfe) sowie die Aufnahme der spezialisierten Stelle «Alter ohne Gewalt»[3] im Wegweiser für Senior:innen (Säulen 1 und 2).
  • Prüfen er Umsetzung von femmes-tischen / hommes-tischen[4] in Thun (Säulen 1,2,3).
  • Kampagne nach dem Vorbild von «Divers BielBienne»[5](Säulen 2 und 3).
  • Kampagne und Massnahmen gegen Belästigung im öffentlichen Raum nach dem Vorbild der Städte Freiburg und Bern[6] (Säule 1).
  • Flächendeckende Abgabe von Informationsmaterial zu Unterstützungsangeboten bei häuslicher und sexualisierter Gewalt (z.B. Abgabe der Notfallkarte, gratis zu beiziehen bei der BIG[7]– Hinweis auf Informationen in diversen Sprachen auf www.hallo-bern/hg (Säule 2).
  • Projekt «Tür an Tür» – Zusammen gegen häusliche Gewalt in der Nachbarschaft nach dem Vorbild der Städte Bern und Basel[8] (Säule 2).
  • Aufklärung über das Berner Modell, z.B. zusammen mit Vista und Kapo (Säulen 3 und 4).
  • Information und Schulung von Behördenstellen über das Angebot, die Wirkung und die Zuweisungsmöglichkeit zum Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt[9] in Thun und Bern in Zusammenarbeit mit der BIG (Säule 3).
  • Durchführen einer Gleichstellungswoche gemäss Beispiel Genf[10] (Säule 1).
  • Sensibilisierungskampagne zusammen mit der STI gegen sexualisierte Belästigung im öV (z.B. mittels digitaler Werbung in den Bussen). Sexualisierte Belästigung findet gemäss einer gfs-Studie aus dem Jahr 2019 am häufigsten auf der Strasse, am zweihäufigsten im öV statt (Säule 1).

    Die Beispiele sind nicht abschliessend, sondern dienen als exemplarischer Input. Es ist nicht nötig, dass die Verwaltung in aufwändiger Arbeit eigene Projekte entwirft, sondern solche von anderen Städten und Gemeinden übernimmt.

    Es könnte auch ein Fonds für lokale Projekte eröffnet werden, wie dies die Stadt Fribourg kennt: Einmal jährlich wird eine Ausschreibung zur Einreichung von Projekten durchgeführt, um die Umsetzung von Massnahmen für die Betroffenen, Zeug:innen oder belästigenden Personen im öffentlichen Raum zu erleichtern. Die vom Gemeinderat auf Empfehlung einer Austauschplattform ausgewählten Projekte werden von der Stadt finanziell unterstützt.[11]


    [1] https://plus-fort-que-la-violence.ch/de/

    [2] https://www.radix.ch/de/gesunde-schulen/angebote/herzsprung/

    [3] https://alterohnegewalt.ch/

    [4] https://www.femmestische.ch/de/home-1.html

    [5] Divers – Für ein respektvolles und menschliches Zusammenleben in Biel (divers-bielbienne.ch)

    [6] Freiburg:Belästigung im öffentlichen Raum | Ville de Fribourg (ville-fribourg.ch)
      Bern: https://www.bern.ch/themen/gesundheit-alter-und-soziales/gleichstellung-von-frau-und-mann/bern-schaut-hin

    [7] https://www.big.sid.be.ch/de/start/publikationen/notfallkarten.html

    [8] https://www.bern.ch/themen/sicherheit/schutz-vor-gewalt/hausliche-gewalt/tuer-an-tuer

    [9] https://www.big.sid.be.ch/de/start/hilfe/hilfe-fuer-gewalt-ausuebende/unser-beratungsangebot.html

    [10] https://evenements.geneve.ch/semaine-egalite/

    [11] https://www.ville-fribourg.ch/de/belaestigung-im-oeffentlichen-raum#Massnahmen

    Erstunterzeicher:in

    Sako Sicherheit und Soziales

    Ersteinreichung

    19. Januar 2024

    Einreichungskanton

    Bern

    Einreichegemeinde

    Thun
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