Die Regierung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren einen kantonalen Aktions- und Massnahmenplan zur Bekämpfung von digitaler und analoger Hassrede zu erarbeiten.
Begründung:
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen – so steht es in Paragraf 10 der Luzerner Verfassung geschrieben. Die zunehmende Hassrede wird jedoch zu einer ernsthaften Bedrohung für diesen Grundsatz. Hassrede umfasst alle Arten von Äusserungen, die zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufstacheln, oder die sie aufgrund ihrer persönlichen Merkmale oder ihres Status verunglimpfen, wie zum Beispiel Hautfarbe, Sprache, Religion, Nationalität, nationale oder ethnische Herkunft, Alter, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung.[1]
Hassrede stellt in mehrfacher Hinsicht eine Bedrohung für den Zusammenhalt und die Sicherheit demokratischer Gemeinschaften dar. Sie setzt Menschen in ihrer Würde herab, stellt deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Frage und spricht ihnen ihre Grundrechte ab. Hassrede fördert extremistische Ideologien und kann physischer Gewalt den Boden bereiten. Hassrede ist kein neues Phänomen, hat aber im Zuge der durch den digitalen Wandel erweiterten Kommunikationsmöglichkeiten an Bedeutung gewonnen. Durch die Anonymität im Netz sinkt die Hemmschwelle für diskriminierende und hasserfüllte Botschaften, zugleich erreichen entsprechende Äusserungen ein grösseres Publikum.
Wenn Hass und Hetze ungehindert verbreitet und toleriert werden, besteht die Gefahr, dass solche Botschaften und (gewalttätige) Ideologien als normal angesehen werden. Eine fundierte und ganzheitliche Strategie zur Bekämpfung von Hassrede ist deshalb unabdingbar – auch im Kanton Luzern. So werden zum Beispiel im Zuge des Nahostkonflikts antisemitische und rassistische Vorurteile, Stereotype und diskriminierende Hassrede immer offener und aggressiver geäussert.[2] Nachforschungen des Online-Magazins «Reflekt» haben kürzlich gezeigt, dass es bei vielen Polizeiposten – auch im Kanton Luzern – an Kenntnissen über die Diskriminierungsstrafnorm 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) mangelt[3]. Personen in öffentlichen Funktionen sind vermehrt mit Anfeindungen und Drohungen konfrontiert. Im Kanton Luzern kommt es zudem immer wieder zu rechtsextremistischen Vorfällen, seien es Veranstaltungen und Treffen rechtsextremer Organisationen oder jüngst das Zeigen des Hitlergrusses und die Äusserung von rechtsextremistischen Parolen.[4]
Der Kanton soll deshalb gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren einen Aktions- und Massnahmenplan erarbeiten und prüfen, wie den verschiedenen Ausprägungen von analoger und digitaler Hassrede Einhalt geboten werden kann. Damit sollen Massnahmen aufgezeigt werden, wie Diskriminierung, Verunglimpfung oder Gewaltandrohungen gegenüber Personen bzw. Personengruppen aufgrund bestimmter Merkmale sowie der Verwendung und Verbreitung von entsprechendem Material entgegengewirkt werden kann. Diese Massnahmen können sich beispielsweise auf folgende Bereiche beziehen: Bildung, Schulung und Sensibilisierung insbesondere auch der Strafverfolgungsbehörden, Unterstützung der Opfer, ein Verbot extremistischer Symbole, interkantonale Zusammenarbeit.
[1] COUNCIL OF EUROPE (2022), Recommendation CM/Rec (2022)16 of the Committee of Ministers to member States on combating hate speech.
[2] Diskriminierungsbericht GRA https://www.gra.ch/diskriminierungsbericht-2023/.
[3] https://reflekt.ch/recherchen/hatespeech/.
[4] https://www.pilatustoday.ch/zentralschweiz/luzern/rassistische-parolen-und-hitlergruss-an-party-veranstalter-nimmt-stellung157317028.