Strom, Öl und Gas werden deutlich teurer, die Prämien steigen 2023 um bis zu 10 Prozent. National- und Ständerat haben in einer Sondersession deshalb zusätzliche Bundesmittel für die Prämienverbilligung diskutiert, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken.
Der Nationalrat hat zwei entsprechende Vorstösse unterstützt, der Ständerat hat sie zur weiteren Beratung in die Kommission überwiesen. Es ist davon auszugehen, dass in der Wintersession entsprechende Fakten geschaffen werden und der Bundesanteil an der Prämienverbilligung für 2023 um 30 Prozent erhöht und dieser Betrag an die Kantone ausschüttet wird, sofern diese ihren Anteil nicht senken. Das stützt die Kaufkraft für die tiefen Einkommen und den Mittelstand. Für den Kanton Baselland geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag. Im Baselbiet ist die Höhe der Prämienverbilligungen via Gesetz, Dekret und Verordnung geregelt. Um für den bisherigen Bezügerkreis die Prämienverbilligungen zu erhöhen, muss der Regierungsrat in der Verordnung die Richtprämie erhöhen.
Der Landrat kann den Bezügerkreis temporär erweitern, wenn er das Dekret anpasst (Einkommensobergrenzen, Prozentanteil).
Der Regierungsrat wird gebeten, eine entsprechende Vorlage mit Varianten auszuarbeiten, damit die erhöhten Prämienverbilligungen 2023 ausgeschüttet werden können. Der Vorschlag des Regierungsrates soll im Dezember vorliegen.