Ausbildungsbeiträge für Quereinsteigende in eine Ausbildung zur Pflegefachperson HF

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat eine gesetzliche Vorlage zu unterbreiten,
die Quereinsteigenden in eine Ausbildung zur dipl. Pflegefachperson HF Ausbildungsbei-
träge gewährt, damit sie unter Anrechnung eines Mindestlohns der sie ausbildenden Pflege
institution ein angemessenes Einkommen erzielen, das den Quereinstieg attraktiv macht.


Begründung:

Der massive Fachkräftemangel im Pflegeberuf ist eine grosse Herausforderung für das
Gesundheitswesen. Gemäss dem nationalen Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe
2016 bildet die Schweiz nur 43 Prozent des Bedarfs an diplomierten Pflegefachleuten aus.
Auf der tieferen Stufe der Berufslehre hat sich die Situation in den letzten Jahren entspannt,
denn der Beruf Fachfrau oder Fachmann Gesundheit EFZ wurde zu einem beliebten Lehrbe-
ruf. Inzwischen wählen viele junge Menschen diese Grundbildung. Dank der Berufseinsteige
rinnen und einsteiger EFZ kann sich die Situation in der Pflege verbessern, vorausgesetzt
allerdings, die hohe Fluktuationsrate im Pflegeberuf wird durch eine Verbesserung der
Arbeitsbedingungen gesenkt. Die Berufsaustrittsquote von Pflegekräften liegt mit 46% hoch.

Die demografische Entwicklung akzentuiert den bereits massiven Mangel an Pflegefachkräf-
ten zusätzlich. Die Bevölkerung wird älter, der Bedarf an hoch qualifiziertem Personal steigt
deshalb weiter an. Die Schweiz wird den Kodex der WHO, auf Abwerbung von Pflegeperso-
nal im Ausland zu verzichten, noch auf Jahre hinaus nicht einhalten können. Um eine hohe
Qualität der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, sind im Wettbewerb um Pflegefach
leute zusätzliche Massnahmen gefragt.

Im fortgeschrittenen Berufsleben können der Pflegeberuf und die Ausbildung zur Pflegefach
person HF zu einer interessanten Option werden. Die tiefen Ausbildungslöhne halten jedoch
Berufstätige von einer erneuten Berufsausbildung ab. Quereinsteigende in den Pflegeberuf
lohnen sich für das Gesundheitswesen, da sie hoch motiviert sind und Lebens und Berufser-
fahrung mitbringen. Ihre Berufsaustrittsquote ist im Pflegeberuf unterdurchschnittlich.

Die Pflegezentren der Stadt Zürich bilden seit acht Jahren Quereinsteigende in die Langzeit
pflege aus. Quereinsteigende ab 30 Jahren verdienen einen Ausbildungslohn von monatlich
4’000 Franken im ersten Lehrjahr. Nur etwa zwei von über 80 Quereinsteigenden pro Jahr
brechen die Ausbildung ab.

Der empfohlene Ausbildungslohn liegt bei monatlich 2’200 Franken. Der tiefe Lohn ist für
bereits Berufstätige der Hauptgrund, wieso sie einen Berufswechsel nicht in Betracht ziehen.
Auch der indirekte Gegenvorschlag zur eidgenössischen Pflegeinitiative sieht vor, dass die
Kantone mit praktischen Ausbildungsleistungen in eine Ausbildungsoffensive investieren.

Kantonale Ausbildungsbeiträge für Quereinsteigende ab einem bestimmten Lebensjahr sol-
len an einen festzulegenden Mindestlohn der ausbildenden Institution und eventuell weitere

Bedingungen (z.B. Arbeitsverpflichtung nach der Ausbildung) geknüpft werden. Aus dem
kantonalen Beitrag und dem Lohn der Institution resultieren so adäquate Ausbildungslöhne
für Quereinsteigende. Die höheren Löhne motivieren potentielle Anwärterinnen und Anwärter
des Pflegeberufs, die Zweitausbildung zu ergreifen. Die kantonale Lösung eröffnet Querein
steigenden ein breites Angebot von Lehrstellen in unterschiedlichen Pflegeinstitutionen des
ganzen Kantons.

Erstunterzeicher:in

Straub Esther

Ersteinreichung

21. Juni 2021

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

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