Der Regierungsrat wird aufgefordert, die zwischen den Nahverkehrsbetrieben und den Ge-
werkschaften im 2013 vereinbarten normativen Bestimmungen des Rahmen-Gesamtarbeits-
vertrags für Nahverkehrsbetriebe im Kanton Zürich als massgebliche Arbeitsbedingungen
der Branche anzuerkennen. In der Folge sollen diese Regelungen von allen Leistungserbrin-
gern im konzessionierten öffentlichen Linienverkehr im Kanton Zürich unter dem Zürcher
Verkehrsverbund (ZVV) eingehalten werden und bei allfälligen zukünftigen Ausschreibungen
von Verkehrsleistungen als Voraussetzung für die Offerteneingaben gelten. Bei der Festle-
gung von Benchmarks sind sie zu berücksichtigen, und die Umsetzung des R–GAV in den
geänderten Zusammenarbeitsverträgen verbindlich zu regeln.
Begründung:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die zwischen den Nahverkehrsbetrieben und den Ge-
werkschaften im 2013 vereinbarten normativen Bestimmungen des Rahmen–Gesamtarbeits-
vertrags für Nahverkehrsbetriebe im Kanton Zürich als massgebliche Arbeitsbedingungen
der Branche anzuerkennen. In der Folge sollen diese Regelungen von allen Leistungserbrin-
gern im konzessionierten öffentlichen Linienverkehr im Kanton Zürich unter dem Zürcher
Verkehrsverbund (ZVV) eingehalten werden und bei allfälligen zukünftigen Ausschreibungen
von Verkehrsleistungen als Voraussetzung für die Offerteneingaben gelten. Bei der Festle-
gung von Benchmarks sind sie zu berücksichtigen, und die Umsetzung des R–GAV in den
geänderten Zusammenarbeitsverträgen verbindlich zu regeln.