Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Anwendung von algorithmus-basierter Instrumente in der Polizeiarbeit

Der Einsatz moderner Technologien hat in der Polizeiarbeit Einzug gehalten. Unter dem Titel Predictive Policing
oder PreCrime verbreiten sich weltweit Methoden und Programme, von denen man sich eine erhöhte
Kriminalitätsprävention verspricht. Predictive Policing (deutsch: vorhersagende Polizeiarbeit) bezeichnet dabei die Nutzung mathematischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsanalysen, um kriminelle Risiken bereits im Vorfeld strafbarer Handlungen zu identifizieren. Dabei werden in der Regel grosse Datenmengen durchsucht („Big Dataund Data Mining) oder auf der Grundlage bisher gesammelter Daten Prognosen gestellt. Diese Verfahren sind in der Regel automatisiert, d.h. sie gestalten sich nach den vorab definierten Algorithmen der Entwickler. Auch in unserem Kanton werden solche Instrumente eingesetzt oder ihr Einsatz geprüft.
Die Fachdebatte zeigt auf, dass algorithmusbasierte Instrumente eine sehr hohe Erkennungsrate von Hochrisikofällen versprechen, gleichzeitig mit diesem Versprechen jedoch auch die Anzahl der Personen zunimmt, die als gefährlich bezeichnet werden, die es in Wirklichkeit jedoch gar nicht sind.
In der Praxis werden diese Instrumente bis anhin nur als ein Element benutzt eine Einzelfallbeurteilung findet nach wie vor statt. Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass mit diesen Instrumenten eine vermeintliche Objektivität vorgegeben wird, obwohl die Grundlagen von Menschen mit ihren Wertungen, Einschätzung und Interpretationen geschaffen sind. Algorithmen neigen dazu, gesellschaftliche Vorurteile zu spiegeln. Zudem weisen Entscheide, die von einem Algorithmus getroffen werden, keine Begründung auf, was mit Blick auf das rechtliche Gehör problematisch ist. Der Druck, dass sich die Polizei auf diese Instrumente verlässt und entsprechende Massnahmen ergreift, nimmt zu, möchte doch keine verantwortliche Person, trotz Einzelfallwertung, eine Person als ungefährlich deklarieren, die von einem Vorhersagelnstrument anders beurteilt
wurde.

Predictive Policing kommt zu einem Zeitpunkt zum Einsatz, in dem noch keine Straftat geschehen ist und deshalb die Unschuldsvermutung zu gelten hat. Es gilt hier Bürgerinnen und Bürger vor potenziell ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Freiheitsrechte zu schützen. Der technologische Fortschritt muss mit Gesetzesvorgaben begleitet werden, welche die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit angemessen wahrt. Der Gesetzgeber muss entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen mit Predictive Policing einhergehende Grundrechtseingriffe, z.B. aufgrund der Bearbeitung hochsensibler Daten, erfolgen sollen. Ebenso muss geklärt werden, wie viel Vertrauen in die oftmals nicht angemessen evaluierten algorithmischen Tools gesetzt werden darf.

Die Polizeiarbeit soll sich dem technologischen Fortschritt nicht verschliessen. Dieser muss jedoch vorsichtig, reflektiert und auf einer soliden rechtlichen Grundlage geschehen. Diese fehlt in unserem Kanton bisher. Auch das Informations und Datenschutzgesetz regelt den Einsatz dieser neuen Instrumente noch nicht.

Die Motionärinnen und Motionäre fordern deshalb vom Regierungsrat innerhalb zwei Jahren eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, 

a. die systematische und automatisierte Bearbeitung von Personendaten, Persönlichkeitsprofilen sowie
Profiling zum Zweck der Prävention und Vorhersage von Straftaten sowie zur Einschätzung der
Gefährlichkeit von Personen klar regelt.

b. Die Anschaffung dieser algorithmusbasierten Software zur Datenbearbeitung regelt.

c. einen jährlichen Bericht verlangt, welche über den Einsatz dieser algorithmusbasierten Instrumente und deren Evaluation an geeigneter Stelle Rechenschaft ablegt.

Erstunterzeicher:in

Gander Thomas

Ersteinreichung

27. Oktober 2021

Einreichungskanton

Basel-Stadt

Einreichegemeinde

Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.

Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.