Die Komplexität der sozialen Problemlagen nimmt stetig zu. Dies führt bei vielen Menschen zu höherem Unterstützungs- und Beratungsbedarf, entsprechend steigen die Anforderungen und die Arbeitsbelastung von professionell helfenden Personen – den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Wenn die Anzahl Personen resp. Familien, die durch eine Sozialarbeiterin resp. einen Sozialarbeiter betreut werden, zu hoch ist, verringert sich die Zeit, die für eine Person resp. eine Familie aufgewendet werden kann. Darunter kann die Beratungsqualität leiden. Die Folgen davon auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene sind unerwünscht: Verschlechterung der sozialen Situation und fehlende Perspektiven bei der betroffenen hilfsbedürftigen Person und Mehrkosten für die öffentliche Hand und die Gesellschaft.
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES hat im September 2020 eine Vernehmlassung des Dokuments «Organisation von Berufsbeistandschaften» lanciert. Beim Kindesschutz werden auf eine 100%-Stelle 50 bis 60 Mandate und beim Erwachsenenschutz auf eine 100%-Stelle 60 bis 70 Mandate empfohlen.
Zu diesem zu vernehmlassenden Dokument wurden vorgängig die Kantone konsultiert. Gemäss Begleitschreiben der KOKES zur Vernehmlassung vom 15. September 2020 hat die Vorkonsultation folgendes Resultat hervorgebracht: «Grundsätzlich bejaht die Mehrzahl der Kantone (19 Kantone teilen die Stossrichtung ganz, 4 Kantone teilweise) einen Weiterentwicklungsbedarf bei den Berufsbeistandschaften und werden die Empfehlungen als Richtlinien für die strukturelle Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften begrüsst.» Und bezüglich der vorgeschlagenen Fallzahlen: «5 von 16 Kantonen, die auf diese Frage geantwortet haben, erfüllen die empfohlenen Fallzahlen bereits heute ganz oder zum Teil». Voraussichtlich im Juli 2021 wird die Vernehmlassung abgeschlossen und die endgültige Fassung des Dokuments wird unter folgendem Link einsehbar sein: https://www.kokes.ch/de/dokumentation/empfehlungen . In der Stadt Luzern gilt aktuell folgende Fallbelastung:
- Kindesschutz: 65 Fälle bei 100%-Pensum
- Erwachsenenschutz: 86 Fälle bei 100%-Pensum (zukünftig soll die Fallbelastung auf 80 reduziert werden); gemäss AFP 2021 bis 2024
Die PostulantInnen bitten den Stadtrat, im Kindes- und Erwachsenenschutz eine massgebliche Reduktion der Fallbelastung zu prüfen und die notwendige Personalaufstockung zeitnah und innerhalb maximal zweier Jahre zu realisieren. Die PostulantInnen verstehen unter einer massgeblichen Reduktion eine solche um 15 bis 20 %.