Die Komplexität der sozialen Problemlagen nimmt stetig zu. Dies führt bei vielen Menschen zu höherem Unterstützungs- und Beratungsbedarf, entsprechend steigen die Anforderungen und die Arbeitsbelastung von professionell helfenden Personen – den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Wenn die Anzahl Personen resp. Familien, die durch eine Sozialarbeiterin resp. einen Sozialarbeiter betreut werden, zu hoch ist, verringert sich die Zeit, die für eine Person resp. eine Familie aufgewendet werden kann. Darunter kann die Beratungsqualität leiden. Die Folgen davon auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene sind unerwünscht: Verschlechterung der sozialen Situation und fehlende Perspektiven bei der betroffenen hilfsbedürftigen Person und Mehrkosten für die öffentliche Hand und die Gesellschaft.
In einem experimentellen Setting hat die Stadt Winterthur die Anzahl zu betreuender Fälle für SozialarbeiterInnen in der Sozialhilfe von rund 140 auf 75 (für ein 100%-Pensum) reduziert. Die Auswirkungen dieser Massnahme wurden von der ZHAW wissenschaftlich erhoben. Die zentralen Ergebnisse der Studie sind, dass netto Sozialhilfe eingespart werden konnte (rund CHF 1’450.00 pro Jahr und Fall), hinzu kommen eine kürzere Dauer des Sozialhilfebezugs und eine höhere Sozialhilfe-Ablöse-Quote. Im Weiteren wurde festgestellt, dass die Sozialhilfe-KlientInnen der Experimentalgruppe höhere Erwerbseinkommen erzielt haben und besser im Berufsleben integriert sind. Insofern sind ihre Chancen, langfristig finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, gestiegen.
In der Stadt Luzern gilt gemäss AFP 2021 bis 2024 folgende Fallbelastung: Existenzsicherung (Sozialhilfe), 92 Fälle bei einem 100%-Pensum (zukünftig soll die Fallbelastung auf 85 reduziert werden). In den Sozialen Diensten (Existenzsicherung) der Stadt Luzern herrscht seit einigen Jahren eine hohe Personalfluktuation. Unter anderem aus diesem Grund wird eine Organisationsentwicklung durchgeführt.
Die PostulantInnen bitten den Stadtrat, bei der Existenzsicherung (Sozialhilfe) im Rahmen der Definition von Massnahmen aus der Organisationsentwicklung eine massgebliche Reduktion der Fallbelastung zu prüfen und die notwendige Personalaufstockung zeitnah und innerhalb maximal zweier Jahre zu realisieren. Die PostulantInnen verstehen unter einer massgeblichen Reduktion eine solche um 15 bis 20 %.