Regularisierung gut integrierter Sans-Papier

Der Regierungsrat wird gebeten einen Bericht vorzulegen, wie der Aufenthalt von gut
integrierten SansPapiers, die seit vielen Jahren im Kanton Zürich leben, regularisiert werden
kann. Ziel der Regularisierung ist, dass für eine klar definierte Gruppe die prekäre Lebens
und Arbeitssituation in einen geregelten Aufenthalt mit allen Rechten und Pflichten überführt
werden kann. Als Modell für eine Regularisierung soll die «Opération Papyrus», wie sie im
Kanton Genf durchgeführt wurde, herangezogen werden.

Begründung:
Im Kanton Zürich gibt es geschätzt zwischen 13‘600 und 24‘900 SansPapiers*, welche oft in
prekären Bedingungen mitten unter uns leben und arbeiten. Die SansPapiers stammen
meist aus Herkunftsländern mit schwierigen wirtschaftlichen Situationen und suchen bei uns
eine Arbeit, mit der sie ein Auskommen finden und ihre Familien im Herkunftsland
unterstützen können. In der Schweiz können sie nicht regulär angestellt werden, auch finden
sie in gewissen Branchen Arbeitgeber, die weniger als die ort und branchenüblichen Löhne
bezahlen wollen und so kommt es zu Schwarzarbeit.

Auch wenn sie schon sehr lange in der Schweiz sind, leben viele SansPapiers am Rande
der Gesellschaft und sind bezüglich Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung, sozialer
Sicherheit und Bildung in einer prekären Lebenslage. Durch den irregulären Aufenthalts
status und die Schwarzarbeit sind sie gegen Unwägbarkeiten des Lebens nicht abgesichert.
Aktuell zeigt die CoronaKrise auf, wie schnell sie in eine existenzielle Notlage ohne
Absicherung kommen können. Ohne Justizzugang können sie sich nicht gegen Ausbeutung,
Misshandlung, Diskriminierung und Gewalt wehren. Auch die Gesellschaft erfährt wegen
fehlenden Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen einen Nachteil.

Der Kanton Genf hat mit der einmaligen Aktion «Opération Papyrus» erfolgreich gezeigt,
dass es mit einem gezielten und klar definierten Vorgehen mit verschiedenen Playern
möglich ist, gut integrierte SansPapier in einen geregelten Aufenthalt zu überführen. Wer 10
Jahre (Familien 5 Jahre) in der Schweiz gearbeitet, wirtschaftlich selbständig ist, keinen
Eintrag im Betreibungs oder Strafregister hat und sich in der Landessprache (Niveau A2)
verständigen kann, erhält eine Aufenthaltsbewilligung. Dies führt zu einer nachhaltigeren
Integration mit allen Rechten und Pflichten und zur Eindämmung der Schwarzarbeit.
In einer zweijährigen Aktion wurde der Aufenthalt von 2390 SansPapiers regularisiert.
Darunter waren viele Familien mit schulpflichtigen Kindern, die fünf Jahre und länger im
Kanton Genf wohnten. In der Evaluation des Genfer Projekts wurde die Reduktion von
Schwarzarbeit als positiver Effekt nachgewiesen.

Der Regierungsrat wird gebeten zu berichten, wie die positiven Erfahrungen im Kanton Genf
auch im Kanton Zürich umgesetzt werden können. Gemäss dem Bericht * ist mit 20003700
Sans Papiers zu rechnen, welche die Aufenthaltsdauer von 10 und mehr Jahren erfüllen. Zu
prüfen ist, ob neben der Bevorzugung von Familien mit Kindern auch eine Erleichterung für
älteren SansPapiers mit gesundheitlichen Einschränkungen möglich ist.

Erstunterzeicher:in

Rigoni Silvia

Ersteinreichung

7. September 2020

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

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