Sauberkeits-Charta oder Sauberkeitsrappen – Verursachergerechte Finanzierung und weniger Abfall

Abfallkübel entlang des Schweizerhof- und Nationalquais müssen zu Spitzenzeiten bis zu fünf Mal täglich geleert werden. Nicht zuletzt deshalb, weil teilweise sperrige, voluminöse Verpackungen (z. B. rosa Pizzaschachteln) die Kübel schnell füllen. Auch rund um den Bahnhof und an anderen stark frequentierten Strassen und Plätzen ist der Reinigungs- und Entsorgungsdienst der Stadt Luzern gerade an Wochenenden stark gefordert. Das starke Wachstum der Take-away-Kultur der letzten Jahre bringt einerseits dem lokalen Gewerbe höhere Umsätze, hinterlässt aber auf der anderen Seite sichtbar seine Spuren.

Verursachergerechte Finanzierung und weniger Abfall: Diese beiden Ziele strebte die Stadt Bern mit dem im ersten Halbjahr 2019 veröffentlichten Konzept des «Sauberkeitsrappens» an. Gemäss Medienmitteilung der Stadt Bern sollte mit der neuen Gebühr die Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum durch die Verursacher mitfinanziert werden. Wer weniger Abfall in Umlauf bringt, bezahlt weniger. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts würden dabei auch jene in die Pflicht genommen, welche zwar nicht direkt den Abfall zurücklassen, jedoch mit Verpackungen und ähnlichem dazu beitragen, dass Abfall im öffentlichen Raum anfällt. Diese «Sekundärverursacher» sind beispielsweise Bäckereiketten, Take-away-Betriebe, Kioske, Grossverteiler oder Lebensmittelgeschäfte, aber auch Herausgeber von Gratiszeitungen oder Organisatoren von Verteilaktionen.

Ein zentraler Aspekt des «Sauberkeitsrappens» ist die Lenkungswirkung: Wer dank individueller Massnahmen weniger Abfall verursacht, profitiert von einer Gebührenreduktion. Weglassen von Verpackungen, eigene Abfallkübel, Entsorgungskonzepte, Schulungen, eigene Präventionskampagnen – die Gebührenreduktion fällt je nach Umfang und Wirksamkeit der Massnahmen aus, bis hin zur kompletten Gebührenbefreiung. Das Konzept des «Sauberkeitsrappens» stiess bei Bevölkerung und Politik auf teilweise grossen Anklang, beim Gewerbe jedoch nicht. Woraufhin sich die bernische Direktion Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) mit dem lokalen Gewerbe einigte, es zunächst auf freiwilliger Basis zu versuchen. Bis Ende 2019 soll eine gemeinsam verpflichtende Sauberkeits-Charta erarbeitet werden, welche die Reduktion von Abfall im öffentlichen Raum zum Ziel hat. Man erhofft sich durch dieses auf Freiwilligkeit basierenden Vorgehens eine insgesamt grössere Akzeptanz und Wirkung. Gleichzeitig hat das stadtbernische TVS klar signalisiert, dass die Einführung eines «Sauberkeitsrappens» wieder vorangetrieben würde, sollte die Charta nicht zustande kommen und v.a. sollte sie keine Wirkung zeigen.

Die SP/JUSO-Fraktion fordert den Stadtrat auf, ein Konzept zur verursachergerechten Finanzierung und Abfallreduktion («Sauberkeitsrappen») auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Auf die Umsetzung eines solchen Konzeptes könnte allenfalls verzichtet werden, wenn es der Stadt gelingt, zusammen mit den lokalen Vertretern des Gewerbes und Tourismus (LTAG, City-Vereinigung, LU – Luzerner Unternehmen etc.), nach dem Vorbild von Bern eine griffige Sauberkeits-Charta auszuarbeiten und diese auch wirkungsvoll umzusetzen.

Erstunterzeicher:in

Daniel Furrer und Claudio Soldati (namens der SP/JUSO-Fraktion)

Ersteinreichung

31. Oktober 2019

Einreichungskanton

Luzern

Einreichegemeinde

Luzern
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