Seit dem Jahr 2015 führt der Kanton St.Gallen eine ‹schwarze Liste› mit säumigen Zahlerinnen und Zahlern von Krankenkassenprämien. Wer die Prämien nicht bezahlt und deswegen betrieben wurde, wird auf die Liste gesetzt und erhält nur noch die dringendste Notfallbehandlung.
Die Liste wurde mit dem Ziel eingeführt, die Zahlungsmoral der Versicherten zu verbessern und die Anzahl der Verlustscheine bei den Krankenkassen zu senken, weil sich der Kanton an diesen beteiligen muss. Die Bilanz fällt jedoch ernüchternd aus. Eine Umfrage der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) zeigt keinen signifikanten Zusammenhang zwischen der Liste für säumige Prämienzahlende und der Höhe der Prämienausstände. Diese Erkenntnis lässt sich auch auf den Kanton St.Gallen übertragen. Hinzu kommt, dass sich nicht alle Versicherer an die gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe für die Aufnahme auf die Liste für säumige Prämienzahlende halten und deshalb die Zahl der Personen, die ihre Prämien nicht bezahlten, deutlich höher sein dürfte als die Zahl der Personen, die auf der Liste aufgeführt sind.
Die schwarze Liste trifft vor allem sozial und wirtschaftlich Schwächere. Stehen diese auf der Liste, besteht die Gefahr, dass sie die medizinisch notwendigen Behandlungen nicht zeitgerecht erhalten. Dieser Ausschluss eines Teils der Bevölkerung von der medizinischen Versorgung ist inakzeptabel. Hinzu kommen erhebliche Probleme in der Praxis, wenn es um die Frage geht, ob sich bei einer Behandlung um einen Notfall handelt oder nicht.
Die Regierung wird eingeladen, einen Entwurf vorzulegen, der eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (sGS 331.11; abgekürzt EG–KVG) veranlasst, welche die Abschaffung der schwarzen Liste zum Ziel hat.»