Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die es den Ge-
meinden ermöglichen, bei angezeigter Notwendigkeit im nahen Umfeld ihrer Schulge-
bäude ein dauerhaftes Halteverbot für PKWs anbringen zu können.
Begründung:
Elterntaxis gehören leider zum Alltag in vielen Städten und Gemeinden unseres Kantons.
Vor Schulbeginn und nach Schulschluss werden Strassen, Parkplätze, Ein– und Ausgänge
zu den Schulräumen blockiert, der Durchgangsverkehr behindert.
Der Verkehrsstau zu Schulbeginn wie auch Schulschluss behindert Fussgängerinnen und
Fussgänger insbesondere die Schülerinnen und Schüler und erhöht das Risiko von Unfällen.
Dieser Verkehrsstau stellt zudem eine weitere Belastung der Umwelt dar und hindert Kinder
und Jugendliche daran, durch das selbständige Begehen ihrer Schulwege zusätzlich in
Bewegung zu bleiben. Der Schulweg spielt zudem für die Entwicklung ihrer Sozialkompeten-
zen eine wichtige Rolle.
Die Schulen versuchen auf verschiedene Weise darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig
der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler ist, wie die Elterntaxis das Risiko von Unfäl-
len erhöhen und zu teilweise massivem Verkehrsstau führen. Plakataktionen, Zeitungsartikel
oder Soziale Medien werden dabei genutzt, was aber minimalen bis fast keinen Unterschied
macht bei der Lösung der Problematik. Durch das Anbringen von temporären Halteverbotsta-
feln auf dem Schulraum, nach den Schulferien zum Beispiel, wurde für kurze Zeit eine
Lösung erzielt. Da aber ein temporäres Halteverbot lediglich für begrenzte Zeit zur Lösung
beiträgt, füllen sich die Schulaus– und eingänge wieder, nachdem die temporären Haltever-
bote abgenommen werden müssen.
Eine gesetzliche Grundlage für dauerhafte Halteverbote vor Schulhäusern würde vielen Ge-
meinden und Städten unseres Kantons helfen, das Problem langfristig zu lösen. Aktuell kön-
nen die Gemeinden dauerhafte Signalisationen für die Gemeindestrassen bei der Kantons-
polizei beantragen. Es gibt uns bekannte Fälle, in denen die Kantonspolizei ein dauerhaftes
Halteverbot bei einer Schule entgegen dem Wunsch der Gemeinde nicht bewilligt hat. Die
Städte Winterthur und Zürich können das in eigener Befugnis. Bei Staatsstrassen haben die
Gemeinden und Städte keine Möglichkeit, ein dauerhaftes Halteverbot zu erwirken.
Ein Antrag zu zeitlich begrenzten Halteverboten zuhanden der Kantonspolizei ist derzeit
zwar möglich, jedoch mit für die Gemeinden hohem personellen und finanziellen Aufwand
verbunden. Dies dient der Lösung des Problems nicht. Dass die Gemeinden autonom bei
dieser Problematik handeln können und der Bewilligungsprozess niederschwellig möglich
wäre, ist nur von Vorteil für alle Beteiligten.