Der Regierungsrat wird eingeladen, die gesetzlichen Anpassungen zur Bereitstellung der
nötigen finanziellen Ressourcen im Umfang von 30 Millionen Franken pro Jahr für die Behe-
bung der 1‚200 Schwachstellen gemäss Velonetzplan vorzulegen. Ziel soll sein, dass min-
destens ein Drittel der Schwachstellen bis 2030, mindestens deren zwei Drittel bis 2040
behoben werden, so dass der Velonetzplan bis 2050 durchgängig realisiert ist. Dafür erstellt
der Regierungsrat ein zusätzliches Bauprogramm.
Begründung:
Mit dem kantonalen Velonetzplan (VNP, RRB Nr. 591/2016), der auf der Grundlage der regi-
onalen Richtpläne behördenverbindlich verankert ist, wurden die planerischen Grundlagen
zur Verbesserung der Veloinfrastruktur geschaffen. Darin wurden gemäss Antwort des
Regierungsrats auf die Anfrage KR–Nr. 374/2018 über 1‚200 Schwachstellen im Velonetz
erfasst. Bei über 700 Schwachstellen fehlt die erforderliche Veloinfrastruktur gänzlich und
über 200 Knoten weisen keine Veloinfrastruktur auf. Der Regierungsrat bestätigt in seiner
Antwort, dass für die vermehrte Nutzung des Velos im Alltag «das Vorhandensein eines
kantonsweiten, bedarfsgerechten, lückenlosen und sicheren Radwegnetzes» entscheidend
ist.
Das Beheben der über 1‚200 Schwachstellen hat mit hoher Priorität zu erfolgen.
Durchschnittlich sind bis 2050 pro Jahr 40 Schwachstellen zu beheben. Der Fokus soll dabei
auf rasche Infrastrukturaus– und –neubauten mit Schliessen von Sicherheits– und Netzlücken
und auf die Erhöhung des Ausbaustandards gelegt werden. Infrastrukturbauten, die einen
grossen Verlagerungseffekt zugunsten des Velos versprechen, sind priorisiert anzugehen.
Dabei sollen neue Schwachstellen vermieden werden.
Zur Behebung der 1‚200 Schwachstellen wird gemäss Antwort des Regierungsrats zur
Anfrage KR–Nr. 277/2019 von einem langfristigen Investitionsbedarf von 800–900 Mio.
Franken ausgegangen. Dies sind durchschnittlich rund 30 Mio. Franken pro Jahr bis 2050.
Ein Teil davon ist bereits im laufenden Budget für Velomassnahmen beim Tiefbauamt
eingestellt. Um die Schwachstellenbehebung mit den dafür benötigten Mitteln längerfristig zu
sichern ist der Betrag im Strassengesetz auf 30 Mio. Franken pro Jahr anzupassen. Für den
Fall, dass sich der Investitionsbedarf aufgrund einer besseren Kostengenauigkeit nach unten
oder nach oben verändert, soll gesetzlich festgehalten werden, dass der Betrag zur Deckung
der nötigen Investitionskosten verteilt auf die verbleibenden Jahre bis 2050 anzupassen ist.
Ein gut ausgebautes, alltagtaugliches Velowegnetz ist eine direkte Klimaschutzmassnahme.
Ziel der Motion ist es, mit möglichst durchgehend velotauglichen Strecken das Velofahren
sicherer, effizienter und für den Alltag attraktiver zu machen. Damit wird die Umlagerung vom
motorisierten Individualverkehr auf das Velo entscheidend gefördert. Ein gutes Velowegnetz
entflechtet den Verkehr, entlastet die Strassen und führt zur Vermeidung von Lärm. Nicht
zuletzt ist auch der gesundheitsfördernde Aspekt des Velofahrens zu erwähnen.