Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat eine gesetzliche Grundlage zu unter-
breiten, mit dem Ziel, wertvolle Bäume zu schützen und den Baumbestand im Siedlungs-
raum zu erhöhen. Dazu sollen die Gemeinden verpflichtet werden, ein kommunales Baumka-
taster zu erstellen und dieses periodisch nachzuführen. Das Kataster soll mindestens
Informationen über die Baumart sowie die Verdunstungs– und Beschattungsleistung
enthalten.
Ergänzend sollen in der Bau– und Zonenordnung zonen– oder gebietsweise Zielsetzungen
für einen minimalen Baumbestand formuliert werden. Zur zeitnahen Umsetzung der Baum-
pflanzungen in den Quartieren mit zu geringem Baumbestand sind entsprechende
Instrumente vorzusehen.
Begründung:
Mit dem Klimawandel wird die Hitzebelastung in dichtbebauten Siedlungsgebieten weiter
zunehmen. Viele Menschen leiden vermehrt unter negativen Veränderungen des lokalen
Klimas. Versiegelte Flächen bilden Hitzeinseln und verstärken den Effekt zusätzlich. Neben
Parkanlagen und Grünflächen reduzieren insbesondere grosskronige Bäume die Wärmebe-
lastung in den Städten, tragen zum Wohlbefinden, zur Lebensqualität und zur Biodiversität in
der Stadt bei. Bäume speichern und verdunsten Wasser, produzieren Sauerstoff, spenden
Schatten, kühlen und reinigen die Luft. Als Stadtgrün in der dritten Dimension bilden sie
wichtige Vernetzungskorridore von ökologisch wertvollen Flächen.
Bäume haben einen erheblichen und bisher unterschätzten Einfluss auf das Klima. Ein
ausgewachsener Baum verdunstet täglich rund 500 Liter Wasser und leistet so an Hitzeta-
gen einen wichtigen Beitrag zur Kühlung von Hitzeinseln. Die Kühlleistung eines einzelnen
Baumes beträgt bis zu 30 Kilowatt. Zudem beschattet ein grosser Baum Gebäude und
Flächen, die sich ansonsten stark aufheizen würden. Jedoch bringt gerade der
Verdichtungs– und Nutzungsdruck insbesondere in Städten den Baumbestand weiter unter
Druck. Nur ein geringer Teil der Bäume in urbanen Siedlungsgebieten erreicht die Lebenser-
wartung. Ein grosser Teil muss schon früher ersetzt werden, was zur Reduktion der Kühlleis-
tung führt.
Der Baumbestand in den Gemeinden leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag für das Sied-
lungs– und Landschaftsbild sowie die Biodiversität, er trägt einen wesentlichen Teil zu einem
angenehmen lokalen Klima bei. Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung eines Baum-
katasters wird eine wichtige Grundlage für die Anpassung an den Klimawandel geschaffen.
Wertvolle Bäume mit grosser Verdunstungs– und Beschattungsleistung sollen dabei
geschützt werden. Neben dem Bestandsschutz soll der Baumbestand in wenig durchgrünten
Quartieren erhöht werden.
In der Bau– und Zonenordnung sollen daher Zielsetzungen für den Baumbestand je Quartier
formuliert werden. Für die Umsetzung sind entsprechende Instrumente vorzusehen. In Quar-
tieren mit einem sehr geringen Baumbestand bzw. mit grossen versiegelten Flächen ohne
Bäume und grosser Hitzebelastung sind auch kurz– und mittelfristige Handlungsoptionen
vorzusehen. Als Grundlage kann die Planhinweiskarte Lokalklima in der Richtplanung
herangezogen werden.
Bestehende Bäume und Neupflanzungen stehen oft in Konflikt zu Abstandsvorschriften zu
Gebäuden und Parzellengrenzen. Hier ist nach einer flexiblen Lösung zu suchen, welche
dem Baumschutz und Neupflanzungen ein genügendes Gewicht beimisst.