Die Krise in Afghanistan gerät mehr und mehr aus dem Fokus der internationalen und
schweizerischen Öffentlichkeit. Dabei sind weiterhin Tausende Afghaninnen und Afghanen durch
die neue Regierung im Land bedroht. Und auch für bereits in der Schweiz anwesende Geflüchtete
stellen sich aufgrund der neuen Situation zusätzliche Probleme. So gestaltet sich im Moment
beispielsweise die Ausweis– beziehungsweise Pass–Situation für Afghaninnen und Afghanen sehr
prekär. Es gibt keine Möglichkeit neue Dokumente zu bekommen, weder die Tazkira (aus
Afghanistan) noch einen Pass von der Botschaft. Diese ist aktuell geschlossen. Auch bei einer
Öffnung stellte sich jedoch die Frage, ob sich in der Schweiz aufhaltende Afghan:innen an diese
Botschaft wenden würden, da diese dann unter dem Einfluss der Taliban–Regierung stünde.
Zudem ist auch klar, dass mit dem Regierungswechsel die Grundlagen für die vorläufigen
Aufnahmen, nämlich die Rückkehr nach Afghanistan, grundsätzlich in Frage gestellt sind.
Darum bittet der Interpellant den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Regierungsrat bereit, mehr Geflüchtete und insbesondere Menschen aus Afghanistan
zusätzlich aufzunehmen und hat bzw. wird er diese Position dem SEM und der zuständigen
Bundesrätin kundtun?
2. Ist der Regierungsrat bereit, wie andere Kantone auch, die Tazkira als ausreichendes
Reisedokument (beispielsweise bei Gesuchen für den Statuswechsel von F auf B)
anzuerkennen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, bei der Beurteilung von Gesuchen für den Statuswechsel von F–
Ausweis auf B–Ausweis darauf zu verzichten, Reisedokumente wie einen Reisepass oder
eine Tazkira einzufordern, wenn das SEM vorher bereits im Rahmen des Asylverfahrens die
Herkunft aus Afghanistan festgestellt hat?
4. Anerkennt der Regierungsrat, dass die Grundlage für die „vorläufige Aufnahme“ für
Geflüchtete aus Afghanistan, nämlich eine Rückkehr in das Land, auf lange Frist nicht
gegeben ist?
5. Was tut der Regierungsrat dafür, um Härtefallgesuche für den Statuswechsel von der
vorläufigen Aufnahme (F) zu einem Jahresaufenthalt (B) für Personen aus Afghanistan
grosszügig und schneller bewilligen zu können?