Der Regierungsrat wird beauftragt, die Veröffentlichung des nächsten Sozialberichts zur Be-
kämpfung der Armut zu planen und zu realisieren. Er stützt sich dabei auf die Vorgaben der
früheren Berichte und folgt den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen
und Sozialdirektoren (SODK).
Begründung:
«Ein Sozialbericht ist ein gutes Instrument, um die in einem Kanton vorherrschende (soziale)
Situation darzustellen, die Arbeit der verschiedenen Akteure abzubilden, Wirkungen von Sozial-
leistungen aufzuzeigen, Auswirkungen von (möglichen oder vollzogenen) Anpassungen bei den
diversen Leistungen zu präsentieren und nicht zuletzt eine Gesamtsicht über das System der
sozialen Sicherheit zu gewährleisten.»1 Damit werden auch Prävention und Armutsbekämpfung,
die über das Thema der Sozialhilfe hinausgehen, möglich. Armut betrifft auch Politikbereiche wie
Wirtschaft, Steuern, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Bildung, Familie, Gleichstellung, Wohnraum und
Migration.
Die SODK hat die regelmässige Erstellung von Sozialberichten in den Kantonen als Massnahme