Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, welche Massnahmen die Stadt Schlieren zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention ergreifen muss, und welche Ressourcen dafür benötigt werden.
Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist für die Schweiz vor bald zehn Jahren, am 15. Mai 2014, in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, «die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern» (Art. 4 UNO-BRK). Dabei gilt sie für die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden gleichermassen.
Die Umsetzung der UN-BRK verläuft schleppend. Es bestehen noch viele Hürden, die Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung und den Zugang zum sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben erschweren. Mit dem Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025 übernimmt der Kanton Zürich seine Verantwortung und unterstützt mit verschiedenen Massnahmen unter anderem auch die Gemeinden auf dem Weg zur Inklusion. Nächstes Jahr finden beispielsweise die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte statt, bei denen der Kanton Zürich federführend ist. Ebenfalls gibt es das BRK-Netzwerk Gemeinden Kanton Zürich, in dem sich verschiedene Gemeindevertretende zum Thema Inklusion austauschen können. Auch hat der Kanton Zürich ein Beratungsangebot für Gemeinden und unterstützt die Teilnahme der Gemeinden an zwei Projekten (Inklusions-Check und Inklusions-Förderprogramm). In vielen Gemeinden des Kantons Zürich bewegt sich nun etwas. Die Stadt Schlieren soll sich nun ebenfalls mit der Hindernis- und Barrierefreiheit für ihre Bevölkerung befassen und die Zugänglichkeit verbessern.
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