Umsetzung der Sexualstrafrechtsreform in der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Im Sommer 2023 kam die Revision des Sexualstrafrechts zustande. Neu liegt eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung bereits dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist und dieser sich vorsätzlich über den geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt. Ausserdem wird die Definition der Vergewaltigung ausgeweitet. Der Tatbestand ist neu geschlechtsneutral formuliert und umfasst nicht nur den Beischlaf, sondern jegliche Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Weiter können
verurteilte Personen bei Delikten gegen die sexuelle Integrität zum Besuch eines Lernprogramms verpflichtet werden. Am 1. Juli 2024 tritt das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts, sowie die Rechtsprechung sind Sache des Bundes. Die Kantone sind für die Organisation der Gerichte, die Rechtsprechung in Strafsachen sowie für die Polizei zuständig. Dementsprechend haben die Kantone eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Sexualstrafrechtsreform.

Deshalb bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was ist der Stand der Umsetzung der Revision des Sexualstrafrechts in der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich?
  2. Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Rahmen und in welcher Form werden die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über die Revision des Sexualstrafrechts geschult? Zu welchen Inhalten und spezifischen Fragestellungen finden diese Schulungen statt?
  3. Wie werden die Prozesse innerhalb der Staatsanwaltschaft angepasst, um Delikte gegen die sexuelle Integrität (beispielsweise in Einvernahmen) im Sinne der Revision zu verhindern?
  4. Wie schätzen Sie die vorhandenen finanziellen Ressourcen in Hinblick einer adäquaten Umsetzung und Anwendung der Reform ein?
  5. Wie setzt die Staatsanwaltschaften die technischen Möglichkeiten, wie Videoaufzeichnungen und -übertragungen ein, um die Opfer vor Retraumatisierung Mehrfachbefragungen zu entlasten?
  6. Welche Lernprogramme/ Massnahmen gibt es? Wie werden sie in der Staatsanwaltschaft eingeführt? Wie werden die Lernprogramme in Sinne der Revision des Sexualstrafrechts er weitert (inhaltlich / qualitativ)? Inwiefern wird sichergestellt, dass die Lernprogramme in der Praxis der Staatsanwaltschaft angewandt wird? Gibt es die Möglichkeit, dass die Lernpro gramme auch freiwillig besucht werden können, wenn ja unter welchen Bedingungen?

Erstunterzeicher:in

Mandy Abou Shoak (SP Zürich)

Ersteinreichung

3. Juni 2024

Einreichungskanton

Zürich

Einreichegemeinde

Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin “links”. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.