Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er in der AOZ darauf hinwirken kann, dass LGBT-Geflüchtete in angezeigten Fällen in separaten Asylunterkünften untergebracht werden können.
Begründung:
LGBT (Lesbian, Gay, Bi, Transgender) Personen werden in über 70 Ländern dieser Welt kriminalisiert. Dies reicht von Gefängnis-, Prügel- und Folter-, bis hin zu Todesstrafen. In zahlreichen Ländern leiden LGBTs aber auch unter Verfolgungshandlungen und gesellschaftlichen Ächtungen von Nicht-staatlichen Akteurinnen und Akteuren.
Für LGBT-Geflüchtete aus Staaten, in welchen ein äusserst LGBT-feindliches Klima herrscht, ist es besonders schwierig, sich in die Gesellschaft zu integrieren, weil sie bei ihren Landsleuten die Vorurteile befürchten, denen sie zu Hause ausgesetzt waren.
Damit stellen LGBT-Geflüchtete eine besonders vulnerable Personengruppe unter den Geflüchteten dar. Aus diesem Grund raten Fachorganisationen, Unterkünfte bereit zu stellen, um der Vulnerabilität dieser Menschen Rechnung zu tragen. Separate Unterkünfte können dazu beitragen, LGBT-Geflüchteten ein sicheres zu Hause zu gewähren – frei von Diskriminierungen und Furcht in den eigenen vier Wänden. In diversen Städten anderer Länder wurden entsprechende Unterkünfte bereits zur Verfügung gestellt. So wurden in Berlin positive Erfahrungen damit gemacht und das Amt für Wohnen und Migration der Stadt München hat aufgrund akuten Bedarfs ebenfalls entsprechende Unterkünfte geschaffen. Die Stadt Zürich soll diesem Beispiel folgen und entsprechende Unterkünfte bereit stellen, wo LGBT-Geflüchtete untergebracht werden können, sollte dies im Einzelfall notwendig und von der betroffenen Person gewünscht sein.