Seit dem 1.1.2017 folgt Kultur Stadt Bern der Empfehlung der Städtekonferenz Kultur und leistet
einen Beitrag an die berufliche Vorsorge, wenn freischaffende Künstlerinnen und Künstler nach-
weisen, dass sie ebenfalls einen Beitrag in die gebundene Vorsorge einzahlen (siehe Merkblatt
Soziale Sicherheit Stadt Bern).1 Kultur Stadt Bern bezahlt auf Beiträgen für Ankäufe, Projekte etc.
von über 10’000 Franken pro Jahr zusätzlich max. 6% für die freiwillige Altersvorsorge der/des
Kulturschaffenden, sofern belegt wird, dass ein individueller Beitrag der/des Kulturschaffenden in
gleicher Höhe geleistet wird. Diese Lösung basiert darauf, dass Kulturschaffende sich freiwillig
versichern und die Initiative ergreifen, einen Beitrag in gleicher Höhe in ihre Altersvorsorge, d.h. in
ihre 2. oder 3. Säule, einzuzahlen.
Suisseculture, der Dachverband der Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaf-
fenden der Schweiz und der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften schreibt zu einer 2016
gemachten Umfrage2 auf seiner Website, dass «(…) im Bereich der beruflichen Vorsorge keine
substantielle Verbesserung der Situation für die Kunstschaffenden erreicht wurde: lediglich 36%
der Frauen und 41% der Männer geben an, sowohl für das Einkommen aus dem Kunstschaffen
wie für das restliche Einkommen über eine 2. Säule zu verfügen. 2006 bejahten 52% aller Teil-
nehmenden die Frage, ob sie BVG-versichert seien (allerdings ohne Differenzierung nach der Er-
werbsquelle). Bei der privaten Vorsorge sind die Zahlen leicht besser. Insgesamt geben hier 49%
derjenigen, die diese Frage beantwortet haben, an, in einer Säule 3a zu sparen. Angesichts der
Tatsache, dass die Hälfte der Teilnehmenden über keinerlei Altersvorsorge verfügt, die über die
AHV hinausgeht, ist es noch ein langer Weg zur sozialen Sicherheit für die Kunstschaffenden.»3
Vor diesem Hintergrund scheint die Schwelle der Stadt Bern von 10’000 Franken pro Jahr und
Kulturschaffenden zu hoch angesetzt zu sein, denn in der Regel und im besten Falle ergeben sich
die Förderbeiträge für die jeweiligen Projekte aus einem Zusammenspiel zwischen Bund, Kanton,
Gemeinde und eventuell privaten Förderstellen. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Schwelle
von 10’000 Franken pro Jahr und Kulturschaffenden nur schwer zu erreichen und aus diesem
Grund zu hoch ist.
Bereits seit dem 1. Januar 2010 gilt für Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orches-
tern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstleri-
schen Bereich angestellt werden, die Pflicht, Beiträge zu entrichten für die AHV/IV/EO auf allen,
auch auf kleinen Löhnen Analog dazu fordern wir vom Gemeinderat, die Schwelle für den
Beitrag an die berufliche bzw. private Vorsorge, 2. und 3. Säule, von freischaffenden Kunst- und Kulturschaffenden
bereits ab dem 1. Franken pro Jahr und Kulturschaffenden herabzusetzen. Dadurch, dass diese Hürde besei-
tigt wird, kann ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Altersvorsorge von freischaffenden
Kunst- und Kulturschaffenden geleistet werden.