Verbot von Konversionstherapien in Basel-Stadt

Konversionstherapien sind psychologische Therapien, die zum Ziel haben, die homosexuelle
Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle Neigung ‘umzupolen’ oder die
Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern. Diese Praxis folgt den, in
einigen religiösen Gemeinschaften verankerten, irrigen Grundgedanken, dass
Homosexualität eine «Krankheit» oder ein «Symptom» sei und mit entsprechender
Behandlung therapiert werden könne.

Bereits 1984 strich die WHO (Welt-Gesundheits-Organisation der UNO) den Begriff
Homosexualität aus der internationalen Liste von Krankheiten. (Erst) neun Jahre später, am
1. Januar 1993, trat der Entscheid in der Internationalen statistischen Klassifikation der
Krankheiten in Kraft (Verlautbarung ICD-10).

Nur in seltenen bekannten Fällen werden Konversionstherapien von PsychiaterInnen
durchgeführt und von Krankenkassen zurückerstattet. Es sind aber nicht ausschliesslich
ÄrztInnen, die für Konversionstherapien verantwortlich sind. Diese vorgeblich«reparativen»
Behandlungen werden von verschiedenen Personen, mit unterschiedlichenberuflichen
Hintergründen durchgeführt. Dazu gehören neben ÄrztInnen auch Coaches,
SexualberaterInnen und Geistliche. Während ÄrztInnen mit der Durchführung eine
Konversionstherapie gegen die Berufspflichten verstossen und mit Disziplinarmassnahen zu
rechnen haben, existiert gegen die Konversionstherapien durch Coaches,
SexualberaterInnen und Geistlichen keine Handhabe.

Konversionstherapien sind für betroffene Personen höchst traumatisierend. Das belegen
zahlreiche Studien. Diese «Therapien» haben zum Ziel, den Betroffenen Schuldgefühle
aufzubürden, was viele in die Verzweiflung treibt. Dabei sind Jugendliche besonders
verletzlich. Sie könnendurch selbst ernannte «HeilerInnen» in psychische Krisen bis hin zu
Depressionen und Suizid gestürzt werden.

Es gilt, solche Praktiken im Kanton Basel-Stadt zu verhindern. Homosexualität ist keine
Krankheit und deswegen ist sie auch nicht therapiebedürftig. Es braucht deshalb eine klare
Grenze und ein Verbot der Konversionstherapie einschliesslich strafrechtlicher
Konsequenzen. Ein entsprechendes Gesetz soll dabei möglichst weit fassen und auch für
Fälle gelten, in welchen Minderjährige betroffen sind.

In der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Michela Seggiani betreffend
«Konversionstherapienauch in Basel-Stadt?» (19.5325.02) hat der Regierungsrat bereits
festgehalten,dass nicht-heterosexuelle Orientierungen verbreitete Varianten menschlicher
sexuellerOrientierung sind, und dass er Versuche, Homosexuelle zu stigmatisieren und
Homosexualität ‘heilen’ zu wollen, verurteilt.

Der Regierungsrat wird dazu aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für ein Verbot
sogenannter Konversionstherapien, sowohl von Erwachsenen als auch von Minderjährigen,
zu schaffen.

 

 

 

Erstunterzeicher:in

Sieber Johannes, Michela Seggiani

Ersteinreichung

24. März 2021

Einreichungskanton

Basel-Stadt

Einreichegemeinde

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