Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er sicherstellen kann, dass auf dem Stadtgebiet
der Stadt Zürich im öffentlich zugänglichen Raum weder durch staatliche Organe noch durch
Private biometrische Erkennungssysteme eingesetzt werden.
Begründung:
Mit dem vorliegenden Postulat wird der Stadtrat einerseits aufgefordert zu prüfen, wie
sichergestellt werden kann, dass sämtliche städtischen Organe inkl. Stadtpolizei (z.B. mit
Verboten, Dienstanweisungen, etc.) gänzlich auf den Einsatz von biometrischen
Überwachungssystemen verzichten. Zudem soll geprüft werden, wie auch deren Einsatz
durch private Dritte im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum (z.B. mit Aufklärung,
Verbotszonen, Bewilligungsverfahren oder Verhandlungen mit Bund und Kanton)
verhindert werden kann.
Der Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen zur Identifizierung von Personen im
öffentlich zugänglichen Raum zu (Massen-)Überwachungszwecken stellt eine Gefahr für die
Grundrechte der Stadtbevölkerung dar. Zudem werden damit fundamentale demokratische
Prinzipien unterwandert. Biometrische Erkennungssysteme werden dazu eingesetzt, Individuen
anhand ihrer biometrischen Daten aus einer Menge von Menschen zu identifizieren oder zu überwachen, wobei sie als Referenz auf eine Datenbank zurückgreifen. Die häufigste Form sind
Gesichtserkennungssysteme. Die Identifikation kann jedoch auch anhand anderer biometrischer
Daten (wie Gang, Augen, Stimme) erfolgen. Der unterschiedslose Einsatz solcher Systeme im
öffentlich zugänglichen Raum ermöglicht eine biometrische Massenüberwachung.
Gesichtserkennungssysteme können oft diskriminierend wirken, da sich gezeigt hat, dass sie
beispielsweise Menschen dunkler Hautfarbe oder Frauen weniger gut erkennen. Dies führt bei
diesen Gruppen zu einer höheren Anzahl an falsch positiven Treffern – was, zum Beispiel im
Strafverfolgungskontext, relevante Auswirkungen auf Personen haben kann. Grund dafür ist,
dass die Daten, mit denen die Systeme trainiert wurden, nicht repräsentativ sind bzw.
überproportional Daten von Menschen weisser Hautfarbe und Männern enthalten. Gleichzeitig
ist es aber so, dass eine Verbesserung der Akkuratheit auf technologischer Ebene die
Problematik nicht beseitigt, weshalb ein Moratorium für die Anwendung solcher Systeme nicht
ausreichend ist: der Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlichen Raum
ermöglicht eine undifferenzierte Massenüben/vachung,die inhärent mit Grundrechten in Konflikt
steht. Wenn Menschen im öffentlichen Raum jederzeit identifiziert und überwacht werden
können, verletzt dies nicht nur ihr Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, sondern hat auch
eine abschreckende Wirkung, die sie vom Wahrnehmen von Grundrechten wie der
Meinungsäusserungs- oder Versammlungsfreiheit abhält. Der Einsatz dieser Systeme im
öffentlichen Raum kann demnach per se nicht auf grundrechtskonforme Weise geschehen,
sondern ist mit zentralen demokratisch garantierten Freiheiten inkompatibel.