Versorgungssituation von Menschen mit Autismus verbessern, Wartefrist für Abklärungen von Autismus-Spektrum-Störungen verkürzen und Behandlung verbessern

Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. ein Versorgungskonzept für Menschen mit ASS zu erarbeiten, das
die fehlende Transparenz bezüglich Unterstützungsangeboten behebt und für Fachpersonen wie auch Betroffene eine Übersicht zu den Unterstützungsangeboten schafft
die Fallführung regelt, d. h. die Koordination der vorhandenen Angebote fördert, so dass
unklare Zuständigkeiten und Lücken, die durch Schnittstellen entstehen, beseitigt und die Betroffenen und ihre Familien unterstützt
sicherstellt, dass eine bedarfsgerechte Diagnostik und Behandlung von AutismusSpektrumStörungen erbracht werden, um den Bedarf nach Abklärungen und Behandlung zu decken und Wartezeiten zu verkürzen auch für französischsprachige Personen eine Abklärungsstelle und Behandlungsangebote sicherstellt
die Sensibilisierung unter Fachpersonen und in der Öffentlichkeit fördert.

2.
ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen für Weiterbildungsangebote sowie vermehrte Fachvertiefung ASS in Ausbildungsgängen von Berufsgruppen, die für die Betreuung und Förderung von Menschen mit ASS zuständig sind.
Begründung:
Die heutige Situation bezüglich Abklärung und Beratung ist unbefriedigend und führt für die betroffenen Personen zu grossem Leid. Liegt der Verdacht einer Autismus-Spektrum-Störung
(ASS) vor, müssen betroffene Personen heute sehr lange auf eine fachgerechte Abklärung und Beratung warten. Oft haben sie vorher eine lange Odyssee von verschiedenen Abklärungen,
Therapien und teilweise auch stationären psychiatrischen Aufenthalten hinter sich, bis sie dann endlich an die «richtige» Stelle gelangen und eine Abklärung auf ASS erfolgt.
Im Kinder-und Jugendbereich beträgt die durchschnittliche Wartezeit für Abklärungen bis zu ¾ Jahren, für Erwachsene beträgt die Wartezeit für eine Abklärung bis zu einem Jahr! Die Wichtig-
keit einer frühzeitigen Diagnostik ist für die Prognose bei Kindern mit ASS nachgewiesen.
Im Erwachsenenalter erfolgen Anmeldungen für Abklärungen für ASS häufig in Krisensituatio-
nen, dierasches Handeln verlangen, um weitere psychische und psychosoziale Folgeprobleme zu verhindern.
Gemäss internationalen klinischen Leitlinien für die Abklärung und Behandlung von ASS (NICE
Guidelines, S3 Leitlinien der AWMF1) soll die Abklärung bei Verdacht auf ASS durch eine darauf spezialisierte Stelle durchgeführt werden. Diese Diagnostik wird im Kanton Bern vorwiegend
durch die Universitäre Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Erwachsene),die Universitätsklinik für Kinder-und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der UPD und die Nathaliestiftung
Gümligen durchgeführt. Die personellen Ressourcen in diesen Institutionen sind aktuell ausge- schöpft und führen zu den erwähnten Wartezeiten. Ebenfalls fehlt eine Abklärungs-und Bera-
tungsstelle für französischsprachige erwachsene Personen.
Nur durch eine frühzeitige, korrekte Diagnose können angemessene Fördermassnahmen zuge-
sprochen bzw. Fehlbehandlungen vermieden werden.
Diesen Handlungsbedarf im Bereich Diagnostik stellt auch der Bundesrat in seinem Bericht fest. Die Diagnose hilft den Betroffenen und dem Umfeld, die andere Funktionsweise zu verstehen. Menschen mit ASS benötigen teilweise psychotherapeutische Unterstützung im Umgang mit ihren Besonderheiten und zur Behandlung von psychischen Begleit-und Folgeproblemen. Leider besteht noch kein Versorgungskonzept, und die Betroffenen und ihre Familien müssen sich selbst organisieren und Therapieangebote suchen. Die Abklärungsstellen haben für diese Beratung und Koordination keinen Auftrag oder können aus Kapazitätsgründen keine Langzeittherapien anbieten. Aktuell gibt es im Kanton zu wenig Therapieplätze für Menschen mit ASS, was lange Wartezeiten und fehlende Behandlung trotz Behandlungswunsch zur Folge hat. Dies obwohl nachgewiesen ist, dass der Therapieerfolg massgeblich von einer Beratung und Koordination der Angebote abhängt und von einer zentralen Stelle mit spezifischem Wissen und Kenntnissen zu den vorhandenen Förder-und Unterstützungsangeboten geleitet werden sollte (Seite 22, Bericht Bundesrat). Durch das Fehlen eines solches Angebots im Kanton Bern findet keine Fallführung statt, und viele Betroffene erhalten nicht die nötige Unterstützung. Heute hängt die Unterstützung davon ab, wie gut sich die Betroffenen in den unterschiedlichen Systemen auskennen, Angebote finden und sich organisieren können. Dies führt dazu, dass Betroffene sehr unterschiedliche Hilfen erhalten. Meist sind die Unterstützungshilfen an eine Institution oder Einrichtung (Schule) gebunden und fallen bei einem Systemwechsel wieder weg. Bei jedem Systemwechsel müssen wieder neue Unterstützungshilfen gesucht werden. Um Personen mit einer autistischen Wahrnehmung adäquat behandeln und betreuen zu können, ist ein autismusspezifisches Wissen unerlässlich. Dazu sollten im Kanton Bern ausreichende Ausbildungsangebote für alle Berufsgruppen, die mit Menschen mit ASS arbeiten, zur Verfügung gestellt werden. Obwohl Autismus heute einer «Modediagnose» gleichkommt, sind das Wissen und die Forschung dazu erst in den 1990erJahren in der Schweiz angekommen. Daher sind erst in wenigen Kantonen (Waadt, Tessin und Jura) Behandlungskonzepte entwickelt worden, und es besteht in vielen Kantonen ein Nachholbedarf. Betroffen sind die Bereiche: Früherkennung, Diagnostik, Beratung und Koordination, Schule, berufliche Ausbildung und Arbeitsmarktintegration sowie Wohnen. Begründung der Dringlichkeit: Die heutige Situation mit Wartefristen bis zu einem Jahr ist für Betroffene und ihre Familien unzumutbar. Sie brauchen Klarheit über die Diagnose, um die Problematik zu verstehen. Sie brauchen Beratung, um die richtige Behandlung zu bekommen. Fehlt dies, kann das Potential von Kindern nicht ausgeschöpft werden. Bei Personen im Erwerbsleben oder beim Übertritt ins Erwerbsleben entstehen auf diese Weise grosse Probleme bezüglich der Leistungen der Invalidenversicherung und der Rückkehr oder dem Eintritt in die Arbeitswelt.

Erstunterzeicher:in

Kocher Hirt Manuela SP, Luginbühl-Bachmann Anita BDP, Kullmann Samuel EDU

Ersteinreichung

2. September 2019

Einreichungskanton

Bern

Einreichegemeinde

Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

In einigen Kantonen wird zusätzlich ein Solidaritätsbeitrag erhoben.

Für mehr Informationen kannst Du Dich an die SP an Deinem Wohnort oder in Deinem Kanton wenden.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.