Der Pestizid-Wirkstoff S-Metolachlor ist letzten Dezember in der EU verboten worden, weil er als «vermutlich krebserregend» eingestuft wurde. Die Abbaustoffe von S-Metolachlor im Trinkwasser gelten jetzt als «relevant», das heisst, es gilt ein hundertfach strengerer Grenzwert. Der Bund, konkret das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, hat bis heute noch keine entsprechenden Massnahmen erlassen. Im Schweizer Mittelland sind von der entsprechenden Verschmutzung bis zu 100’000 Haushalte betroffen. Gemäss jüngsten Medienberichten sind die Kantonschemiker besorgt, weil sie bisher vom Bund keine Informationen betreffend Regelung von S-Metolachlor im Trinkwasser erhalten haben, obwohl sie von Gesetzes wegen für den Schutz des Trinkwassers zuständig sind.
Deshalb frage ich den Regierungsrat an:
- Teilt der Regierungsrat die Auffassung von Kantonschemikern, dass der Bund im konkreten Fall Massnahmen gegen ein vermutlich krebserregendes Pestizid nur schleppend ergriffen hat?
- Gibt es im Kanton Solothurn Gebiete, in welchen die Abbaustoffe von S-Metolachlor «relevant» sind? Wenn ja, welche?
- Wie viele Haushalte im Kanton Solothurn sind potenziell betroffen von der Verschmutzung unseres Trinkwassers durch die Abbaustoffe von S-Metolachlor?
- Falls dem Regierungsrat zu den unter 1. und 2. gestellten Fragen keine Informationen zur Verfügung stehen: Wie und bis wann will der Regierungsrat die Datenlücken schliessen?
- Haben die zuständigen Stellen des Kantons Sonderbewilligungen für den Einsatz von SMetolachlor an Landwirte mit Direktzahlungen erteilt?
- Welche Massnahmen hält der Regierungsrat auf Bundes- und Kantonsebene grundsätzlich für angemessen, um weitere Belastungen unseres Trinkwassers mit kaum abbaubaren Wirkstoffen zu vermeiden?
- Ist der Regierungsrat bereit, sich auf Bundesebene für eine Verstärkung des Verursacherprinzips zur Bekämpfung der Belastung unseres Trinkwassers mit schwer abbaubaren Wirkstoffen einzusetzen?