Würdige Unterbringung von Nothilfebeziehenden alleinstehenden Asylsuchenden

In 2019 lebten in der Schweiz rund 6‘700 Personen nach einem negativen Asylbescheid von
der Nothilfe. Im Kanton BaselStadt waren es im selben Jahr 173 Menschen, die Nothilfe
bezogen und somit mit 12 Franken am Tag leben mussten. Gemäss einer aktuellen Studie
von terre des hommes schweiz bezogen in Basel über den Zeitraum von 20082019 jedoch
weniger als ein Drittel der abgewiesenen Asylsuchenden trotz Anrecht diese minimale
Unterstützung.

Im letzten Quartal 2019 bezogen über 70% der NothilfeBeziehenden in der Schweiz die
Nothilfe länger als ein Jahr und gelten somit als Langzeitbeziehende. BaselStadt liegt im
schweizweiten Vergleich bei der Anzahl von Langzeitbeziehenden auf dem fünften Rang.

Seit 2008 existiert der Sozialhilfestopp und abgewiesene Asylsuchende erhalten seither nur
noch Nothilfe. Das Ziel war damals, dass betroffene Menschen die Schweiz so schnell als
möglich wieder verlassen. Doch im Alltag zeigt sich ein ganz anderes Bild viele Menschen
und Familien bleiben und leben über Jahre von der Nothilfe und somit in grosser Armut bzw.
tauchen als SansPapiers unter.

Die Sozialhilfe Basel ist für die Ausrichtung der Nothilfe zuständig. Die Nothilfe umfasst
Zugang zu medizinischen Grundversorgung, eine Unterkunft und eine minimale
Existenzsicherung. Im Gegensatz zu anderen Kantonen werden in Basel abgewiesene
Asylsuchende nicht in AsylKollektivunterkünfte untergebracht. Familien mit Kindern sowie
unbegleitete Minderjährige leben in Asylwohnungen bzw. in AsylWohngruppen.
Alleinstehende abgewiesene Asylsuchende werden jedoch in der Notschlafstelle unterbracht.

Diese Praxis ist unwürdig und verursacht eine Reihe von zusätzlichen Problemen mit
Folgekosten, insbesondere gesundheitliche Probleme, die mit einer anderen und besseren
Lösung vermindert werden könnten. Die Tatsache, dass junge männliche Asylsuchende mit
einem negativen Asylentscheid jeden Morgen ihren Schlafplatz in der Notschlafstelle
verlassen müssen und tagsüber keinen sicheren und beständigen warmen Aufenthaltsort
haben, ist besonders im Winter und während einer Pandemie extrem prekär und
unzumutbar.

Dieser Sachverhalt verschärft zudem die Konflikte im öffentlichen Raum. Um diese Konflikte
zu entschärfen, werden dann ordnungspolitische Massnahmen gesprochen. Mit einer
menschenwürdigeren Unterbringungspraxis könnte dem leicht begegnet werden.

Aus diesen Gründen fordern die Motionär*innen den Regierungsrat innert sechs Monaten
dazu auf, die Praxis der Unterbringung für alleinstehende abgewiesene Asylsuchende mit
Nothilfe in den Notschlafstellen BaselStadt aufzuheben und eine alternative Unterbringung,
welche den Aufenthalt tagsüber ermöglicht, einzuführen wie bspw. in Asylwohnungen bzw.
AsylWohngruppen. Ebenso soll geprüft werden, wie die legale Unterbringung von
abgewiesenen Asylsuchenden in Privathaushalten, wie beim Angebot der GGG Basel
„Gastfamilien für Flüchtlinge“ in BaselStadt gefördert und umgesetzt werden könnte.

Erstunterzeicher:in

Bolliger Oliver

Ersteinreichung

10. Dezember 2020

Einreichungskanton

Basel-Stadt

Einreichegemeinde

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