Wahlanleitung
Wahlmaterial
Rund vier Wochen vor den Wahlen erhalten Sie von Ihrer Stimmgemeinde das Wahlmaterial zugeschickt. Öffnen Sie das Zustellcouvert und entnehmen Sie das Wahlmaterial.
Nationalratswahlen
Variante 1: Suchen Sie die Nationalratsliste der SP und trennen Sie diese ab. Sofern es in Ihrem Kanton mehrere SP-Listen gibt – zum Beispiel Männer und Frauen – müssen Sie sich für eine entscheiden.
Variante 2: Alternativ können Sie eine Liste abändern. Sie können den gleichen Namen zweimal aufschreiben (= «kumulieren»), indem sie einen anderen streichen. Sie können auch einen Namen streichen und denjenigen eines Kandidaten oder einer Kandidatin einer anderen Liste einsetzen (= «panaschieren»). Aber Achtung: Die panaschierten Kandidierenden nehmen ihre Parteistimmen mit und schwächen so die Partei, auf deren Liste sie neu stehen. Wichtig auch hier: Es darf nur eine Liste verwendet werden und es dürfen auf der Liste maximal soviele Namen stehen, wie Sitze zu besetzen sind.
Variante 3: Im Heft mit den verschiedenen Listen finden Sie auch eine leere Liste. Füllen Sie diese aus. Auch hier ürfen Sie natürlich panaschieren und kumulieren. Jeder Name darf höchstens zweimal aufgeführt sein und die Liste darf ingesamt nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu vergeben sind. Vergessen Sie bei der leeren Liste nicht, eine Listennummer oder -bezeichnung hinzuschreiben, damit allfällige leere Zeilen als Listenstimmen der SP zugutekommen.
Ständeratswahlen
Nehmen Sie den von der SP empfohlenen (vorgedruckten) Ständeratswahlzettel der SP oder schreiben Sie die Namen auf den leeren Wahlzettel. Kumulieren ist bei den Ständeratswahlen nicht erlaubt, ein Name darf also nicht zweimal auf den Zettel gesetzt werden.
Stimmcouvert
Legen Sie den ausgefüllten Ständeratswahlzettel und Ihre Nationalratsliste in das anonyme (kleine) Stimmcouvert und verschliessen Sie dieses. Wichtig: Sie dürfen ausschliesslich eine Nationalratsliste und einen Stimmzettel für die Ständeratswahl einlegen, ansonsten ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Stimmrechtsausweis
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis an der dafür vorgesehenen Stelle. Wenn Sie den Stimmrechtsausweis nicht unterschreiben, ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Zustellcouvert
Legen sie das (kleinere) Stimmcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert. Die Rücksendeadresse muss durch das Sichtfenster zu sehen sein.
Abschicken
Das wichtigste zum Schluss: Lassen Sie ihr Couvert nicht zuhause liegen, sondern geben Sie Ihre Stimme rechtzeitig ab. Sie können das Zustellkuvert bis am 14. Oktober per Post an die Wohngemeinde zurückschicken oder bis am 17. Oktober in den Briefkasten Ihrer Wohngemeinde werfen. Oder Sie bringen Ihr Couvert am Wahltag persönlich im Wahllokal vorbei.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Stimme!